Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen. Sie können die Datenschutzeinstellungen anpassen oder allen Cookies direkt zustimmen. Zur Datenschutzerklärung
Nur für die Funktionsweise der Seite erforderliche Cookies zulassen. Einige Cookies sind notwendig, um Ihnen die grundlegenden Funktionen dieser Webseite bereitzustellen und können daher nicht deaktiviert werden.
Wir nutzen auf unserer Internetseite das Open-Source-Software-Tool Matomo. Das Tool verwendet Cookies mit denen wir Besuche zählen können. Diese Textdateien werden auf Ihrem Computer gespeichert und machen es uns möglich, die Nutzung unserer Webseite zu analysieren. Ihre IP-Adresse ist für uns eine anonyme Kennung; wir haben keine technische Möglichkeit, Sie damit als angemeldeten Nutzer zu identifizieren. Sie bleiben als Nutzer anonym.
Wenn Sie mit der Auswertung Ihrer Daten einverstanden sind, dann aktivieren Sie bitte diesen Cookie.
Beurkundung u. a. von
Rechtsgrundlagen
§ 59 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Gebühren
Für die Beurkundung werden Gebühren entsprechend der Allgemeinen Gebührensatzung des Landkreises Havelland erhoben. Der Gebührenbescheid wird mit der Beurkundung ausgehändigt.
Die Gebühr ist per Überweisung zu zahlen.
Gebührenverzeichnisnummer / Leistung | Einheit | Gebühr in EUR |
1.5) Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung nach § 1595 BGB gemäß §§ 59, 60 SGB VIII | je Dokument / Urkundensatz | 30,00 |
1.5) Beurkundung von gemeinsamer elterlicher Sorge nach § 1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB gemäß §§ 59, 60 SGB VIII | je Dokument / Urkundensatz | 30,00 |
1.5) Beurkundung über die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB VIII | je Dokument / Urkundensatz | 20,00 |
1.5) Beurkundung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung | je Dokument / Urkundensatz | 15,00 |
Gebührenbefreiung
Wenn Sie von der Gebühr befreit sind, müssen Sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Dazu gehören die aktuellen Bescheide über die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, BAföG, BAB und nach dem Wohngeldgesetz.
Erforderliche Unterlagen
Weitere Informationen
Bitte planen Sie für eine Beurkundung ca. 30 - 45 Minuten (ohne Wartezeit) ein. Sie werden zudem gebeten, sich zu den allgemeinen Sprechzeiten spätestens 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit einzufinden.
Zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Urkundsperson.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ab dem 09.05.2022 kann es im Bereich Beistandschaften, Beurkundungen und Unterhalt am Standort Nauen zu verlängerten Wartezeiten kommen.
Vaterschaftsanerkennungen können im Standesamt vorgenommen werden.
Aus organisatorischen Gründen erfolgen die Beurkundungen für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Nauen ab Lietzow Richtung Rathenow vom 01.06.2022 bis zunächst 30.09.2022 am Standort Rathenow, Haus II der Landkreisverwaltung - Einfahrt über den Friedrich-Ebert-Ring Nr. 92, 14712 Rathenow.
Um notwendige Unterlagen zu besprechen und die Wartezeiten gering zu halten, wird vorab um telefonische Terminabsprache unter 03385 551-2105 (A - I, St, V, Z) oder -2434 (O, Q, - U, W, X, Y) oder -2435 (J - N, P) gebeten.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Der Zutritt zu den Stellen des Unterhalts-, Beurkundungs-, Beistandschaftsbereich des Landkreises Havelland ist ab 31.01.2022, vorläufig nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Termine können per E-Mail sowie telefonisch unter Ansprechpartner vereinbart werden.