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Beurkundungen

Beschreibung der Dienstleistung

Beurkundung u. a. von

  • Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungserklärungen
  • Sorgeerklärungen
  • Unterhaltsverpflichtungen

Rechtsgrundlagen

§ 59 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Gebühren

Für die Beurkundung werden Gebühren entsprechend der Allgemeinen Gebührensatzung des Landkreises Havelland erhoben. Der Gebührenbescheid wird mit der Beurkundung ausgehändigt.

Die Gebühr ist per Giro- bzw. Kreditkarte zu zahlen.

Gebührenverzeichnisnummer / Leistung Einheit Gebühr in EUR
1.5) Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung nach § 1595 BGB gemäß §§ 59, 60 SGB VIII je Dokument / Urkundensatz 30,00
1.5) Beurkundung von gemeinsamer elterlicher Sorge nach § 1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB gemäß §§ 59, 60 SGB VIII je Dokument / Urkundensatz 30,00
1.5) Beurkundung über die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB VIII je Dokument / Urkundensatz 20,00
1.5) Beurkundung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung je Dokument / Urkundensatz 15,00


Gebührenbefreiung

Wenn Sie von der Gebühr befreit sind, müssen Sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Dazu gehören die aktuellen Bescheide über die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, BAföG, BAB und nach dem Wohngeldgesetz.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung beider Elternteile
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Mutterpass bei vorgeburtlichen Beurkundungen
  • Vaterschaftsanerkennung (bei der Beurkundung von Sorgeerklärungen)

Weitere Informationen

Bitte planen Sie für eine Beurkundung ca. 30 - 45 Minuten (ohne Wartezeit) ein. Sie werden zudem gebeten, sich zu den allgemeinen Sprechzeiten spätestens 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit einzufinden.
Zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Urkundsperson.