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Beistandschaft

Information:
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in der Woche vom 27.11.2023 bis einschließlich 30.11.2023 ist der Fachbereich Unterhalt, Beistandschaften und Beurkundungen am Standort Rathenow und Nauen nicht für persönliche Sprechzeiten erreichbar. Vaterschaftsanerkennungen können im Standesamt vorgenommen werden.

Ab dem 04.12.2023 bis zum Ende des aktuellen Jahres finden die persönlichen Sprechzeiten lediglich am Dienstag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt.

Weiterhin steht Ihnen eine Telefonsprechstunde am Montag, Mittwoch und Donnerstag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr zur Verfügung.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Beschreibung der Dienstleistung

Der Beistand vertritt Ihr Kind gesetzlich bei

  • Vaterschaftsfestellung
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (auch gerichtlich)

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), §§ 52a, 55/56, 59/60
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 1712 ff.
  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), §§ 169 ff., 231 ff.

Voraussetzungen & Antragsstellung

  • Ihr Kind ist minderjährig
  • Sie sind sorgeberechtigt
  • Das Kind befindet sich in Ihrer Obhut
  • Schriftlicher Antrag (formlos)

Eine von Ihnen beantragte Beistandschaft kann jederzeit schriftlich (formlos) beendet werden. Sie endet Kraft Gesetz:

  • mit der Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes,
  • wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland begründet,
  • wenn eine der oben genannten Voraussetzungen entfällt.

Gebühren

Für die Beistandschaft in unserem Jugendamt werden keine Gebühren erhoben.

Hinweis: In etwaigen Verfahren  können Gerichtskosten entstehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels (sofern bereits vorhanden)
  • Nachweis der Vaterschaftsfeststellung (wenn die Vaterschaft bereits festgestellt wurde)