Beurkundung u. a. von
Rechtsgrundlagen
§ 59 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Gebühren
Für die Beurkundung werden Gebühren entsprechend der Allgemeinen Gebührensatzung des Landkreises Havelland erhoben. Der Gebührenbescheid wird mit der Beurkundung ausgehändigt.
Die Gebühr ist per Giro- bzw. Kreditkarte zu zahlen.
Gebührenverzeichnisnummer / Leistung | Einheit | Gebühr in EUR |
1.5) Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung nach § 1595 BGB gemäß §§ 59, 60 SGB VIII | je Dokument / Urkundensatz | 30,00 |
1.5) Beurkundung von gemeinsamer elterlicher Sorge nach § 1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB gemäß §§ 59, 60 SGB VIII | je Dokument / Urkundensatz | 30,00 |
1.5) Beurkundung über die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB VIII | je Dokument / Urkundensatz | 20,00 |
1.5) Beurkundung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung | je Dokument / Urkundensatz | 15,00 |
Gebührenbefreiung
Wenn Sie von der Gebühr befreit sind, müssen Sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Dazu gehören die aktuellen Bescheide über die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, BAföG, BAB und nach dem Wohngeldgesetz.
Erforderliche Unterlagen
Weitere Informationen
Bitte planen Sie für eine Beurkundung ca. 30 - 45 Minuten (ohne Wartezeit) ein. Sie werden zudem gebeten, sich zu den allgemeinen Sprechzeiten spätestens 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit einzufinden.
Zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Urkundsperson.