Information:
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in der Woche vom 27.11.2023 bis einschließlich 30.11.2023 ist der Fachbereich Unterhalt, Beistandschaften und Beurkundungen am Standort Rathenow und Nauen nicht für persönliche Sprechzeiten erreichbar. Vaterschaftsanerkennungen können im Standesamt vorgenommen werden.
Ab dem 04.12.2023 bis zum Ende des aktuellen Jahres finden die persönlichen Sprechzeiten lediglich am Dienstag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt.
Weiterhin steht Ihnen eine Telefonsprechstunde am Montag, Mittwoch und Donnerstag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr zur Verfügung.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Beurkundung u. a. von
Rechtsgrundlagen
§ 59 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Gebühren
Für die Beurkundung werden Gebühren entsprechend der Allgemeinen Gebührensatzung des Landkreises Havelland erhoben. Der Gebührenbescheid wird mit der Beurkundung ausgehändigt.
Die Gebühr ist per Giro- bzw. Kreditkarte zu zahlen.
Gebührenverzeichnisnummer / Leistung | Einheit | Gebühr in EUR |
1.5) Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung nach § 1595 BGB gemäß §§ 59, 60 SGB VIII | je Dokument / Urkundensatz | 30,00 |
1.5) Beurkundung von gemeinsamer elterlicher Sorge nach § 1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB gemäß §§ 59, 60 SGB VIII | je Dokument / Urkundensatz | 30,00 |
1.5) Beurkundung über die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB VIII | je Dokument / Urkundensatz | 20,00 |
1.5) Beurkundung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung | je Dokument / Urkundensatz | 15,00 |
Gebührenbefreiung
Wenn Sie von der Gebühr befreit sind, müssen Sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Dazu gehören die aktuellen Bescheide über die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, BAföG, BAB und nach dem Wohngeldgesetz.
Erforderliche Unterlagen
Weitere Informationen
Bitte planen Sie für eine Beurkundung ca. 30 - 45 Minuten (ohne Wartezeit) ein. Sie werden zudem gebeten, sich zu den allgemeinen Sprechzeiten spätestens 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit einzufinden.
Zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Urkundsperson.