Für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) und Kindertagespflege werden gemäß § 17 KitaG Elternbeiträge erhoben. Wenn sich das Kind im letzten Kitajahr vor der Einschulung befindet oder wenn die Elternbeiträge den Eltern nicht zuzumuten sind (Sozialverträglichkeit), erhebt der Kitaträger keinen Elternbeitrag.
Durch den Landkreis Havelland kann eine Übernahme des Elternbeitrages erfolgen, wenn
Die Kosten für das Essengeld werden hier nicht berücksichtigt. Diese können für Sozialleistungsempfänger vom Jobcenter bezuschusst werden.
Antragsformular Übernahme Elternbeiträge
Dem förmlichen Antrag sind der entsprechende Gebührenbescheid sowie die jeweiligen Einkommensbelege in Kopie beizufügen.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort der Eltern des Kindes. Befindet sich dieser im Landkreis Havelland, ist der Antrag auf Übernahme von Elternbeiträgen beim Referat 52 - Kinder-und Jugendförderung zu stellen.