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Bauordnungsamt

 

Das Bauordnungsamt ist für den Vollzug der Bauordnung sowie anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften für die Errichtung, die Änderung, die Instandhaltung die Nutzung oder die Beseitigung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen zuständig.

Das Sachgebiet Bauleitplanung / Planungsrecht ist dem Bauordnungsamt zugeordnet. Die Aufgaben und Zuständigkeiten können über diesen Link abgerufen werden Bauleitplanung.

 

Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab und nutzen Sie unseren aktuellen Onlinedienst „Bauen Online“ auf der Homepage des Landkreises Havelland.

 

Weitere Themen und Inhalte können Sie durch "anklicken" auf der linken Menüleiste erreichen.

In den Seiten gelangen Sie über Verlinkungen, die blau hervorgehoben sind, in weitere Seiten und Verzeichnisse.

  • Zu grundlegenden Fragen um das Bauen mit und ohne Gegehmigung erhalten Sie Hilfe zu den Sprechzeiten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Wollen Sie den Stand der Dinge über Ihren eingereichten Bauantrag erfahren? - Kein Problem, mit dem gläsernen Bauordnungsamt - Bauen Online - können Sie Ihre Zugangsdaden beantragen.

 

Ein elektronischer Zugang für die Einreichung von Anträgen ist derzeit noch nicht eröffnet.

 

Bauanträge, Bauanzeigen, Anträge auf Vorbescheid und Anträge auf Abweichung/Befreiung/Ausnahme sind gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 der Brandenburgische Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) derzeit noch 3-fach schriftlich sowie zusätzlich digital auf einem Datenträger einzureichen.

Aktuell werden die letzten organisatorischen und technischen Voraussetzungen geschaffen, um voraussichtlich ab dem 01.10.2026 einen elektronischen Zugang für die Einreichung dieser Anträge zu ermöglichen. Es ist beabsichtigt, den elektronischen Zugang ausschließlich über das Webportal »Virtuelles Bauamt Brandenburg« zu eröffnen.

Bitte beachten Sie die Informationen zu Wartungsarbeiten auf der Seite des Webportals "Virtuelles Bauamt Brandenburg".

Die Einreichung für folgende Verfahren,

  • Bauanzeigeverfahren (§ 62 BbgBO)
  • Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BbgBO)
  • vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BbgBO)
  • Vorbescheid (§ 75 BbgBO)
  • Antrag auf Zulassung einer Abweichung (§ 67 BbgBO)
  • Antrag auf Zulassung einer Ausnahme/Befreiung (§ 31 BauGB)
  • Antrag auf Teilbaugenehmigung (§ 74 BbgBO)

wird dann ausschließlich digital und nur über dieses Portal möglich sein.

Für andere elektronische Übermittlungswege, insbesondere per E-Mail, über Kontaktformulare auf der Website "www.havelland.de" oder über das besondere Behördenpostfach (beBPo), wird der Zugang nicht eröffnet.