Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen. Sie können die Datenschutzeinstellungen anpassen oder allen Cookies direkt zustimmen. Zur Datenschutzerklärung
Nur für die Funktionsweise der Seite erforderliche Cookies zulassen. Einige Cookies sind notwendig, um Ihnen die grundlegenden Funktionen dieser Webseite bereitzustellen und können daher nicht deaktiviert werden.
Wir nutzen auf unserer Internetseite das Open-Source-Software-Tool Matomo. Das Tool verwendet Cookies mit denen wir Besuche zählen können. Diese Textdateien werden auf Ihrem Computer gespeichert und machen es uns möglich, die Nutzung unserer Webseite zu analysieren. Ihre IP-Adresse ist für uns eine anonyme Kennung; wir haben keine technische Möglichkeit, Sie damit als angemeldeten Nutzer zu identifizieren. Sie bleiben als Nutzer anonym.
Wenn Sie mit der Auswertung Ihrer Daten einverstanden sind, dann aktivieren Sie bitte diesen Cookie.
Das Bauordnungsamt ist für den Vollzug der Bauordnung sowie anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften für die Errichtung, die Änderung, die Instandhaltung die Nutzung oder die Beseitigung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen zuständig.
Das Sachgebiet Bauleitplanung / Planungsrecht ist dem Bauordnungsamt zugeordnet. Die Aufgaben und Zuständigkeiten können über diesen Link abgerufen werden Bauleitplanung.
Weitere Themen und Inhalte können Sie durch "anklicken" auf der linken Menüleiste erreichen.
In den Seiten gelangen Sie über Verlinkungen, die blau hervorgehoben sind, in weitere Seiten und Verzeichnisse.
Bauanträge, Bauanzeigen, Anträge auf Vorbescheid und Anträge auf Abweichung/Befreiung/Ausnahme sind gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 der Brandenburgische Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) derzeit noch 3-fach schriftlich sowie zusätzlich digital auf einem Datenträger einzureichen.
Aktuell werden die letzten organisatorischen und technischen Voraussetzungen geschaffen, um voraussichtlich ab dem 01.10.2026 einen elektronischen Zugang für die Einreichung dieser Anträge zu ermöglichen. Es ist beabsichtigt, den elektronischen Zugang ausschließlich über das Webportal »Virtuelles Bauamt Brandenburg« zu eröffnen.
Bitte beachten Sie die Informationen zu Wartungsarbeiten auf der Seite des Webportals "Virtuelles Bauamt Brandenburg".
Die Einreichung für folgende Verfahren,
wird dann ausschließlich digital und nur über dieses Portal möglich sein.
Für andere elektronische Übermittlungswege, insbesondere per E-Mail, über Kontaktformulare auf der Website "www.havelland.de" oder über das besondere Behördenpostfach (beBPo), wird der Zugang nicht eröffnet.