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Die Natur im Landkreis Havelland bietet vielen heimischen Tier- und Pflanzenarten wichtigen Lebensraum, steht jedoch durch Lebensraumverlust, intensive Nutzung und Klimawandel zunehmend unter Druck.
Mit der Förderrichtlinie für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege unterstützt der Landkreis Projekte, die artenreiche Lebensräume erhalten oder entwickeln und gefährdete Arten schützen. Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, Vereine, Initiativen, Bildungseinrichtungen und engagierte Privatpersonen, die sich mit praktischen Vorhaben für die biologische Vielfalt und eine lebenswerte Landschaft im Havelland einsetzen.
Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Landkreis Havelland.
Die Unterlagen sind vollständig und in digitaler Form einzureichen.
Das Projekt darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids gestartet werden. Die geförderten Maßnahmen sind im jeweiligen Bewilligungsjahr bis zum 31. Dezember abzuschließen.
Antragsfrist: 30. Juni des laufenden Jahres
Die Anträge zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege können online eingereicht werden.
So funktioniert es:
Starten Sie die Online-Antragstellung.
Füllen Sie das digitale Formular aus.
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (z. B. Fotos, Kostenangebote) direkt hoch.
Senden Sie Ihren Antrag einfach mit einem Klick ab.
Sie werden zeitnah über den Bearbeitungsstatus informiert.
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und Ihr Engagement. Sobald neue Fördermittel für das Jahr 2026 bereitstehen und die Antragstellung wieder möglich ist, werden wir Sie über unsere Webseite entsprechend informieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Verwaltungsvorschrift zu § 44 LHO
Förderrichtlinie für Maßnahmen des Naturschutzes/ Landschaftspflege