Landkreis & Verwaltung
Arbeit & Leben
Wirtschaft & Verkehr
Umwelt & Landwirtschaft

Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die Natur im Landkreis Havelland bietet vielen heimischen Tier- und Pflanzenarten wichtigen Lebensraum, steht jedoch durch Lebensraumverlust, intensive Nutzung und Klimawandel zunehmend unter Druck.

Mit der Förderrichtlinie für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege unterstützt der Landkreis Projekte, die artenreiche Lebensräume erhalten oder entwickeln und gefährdete Arten schützen. Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, Vereine, Initiativen, Bildungseinrichtungen und engagierte Privatpersonen, die sich mit praktischen Vorhaben für die biologische Vielfalt und eine lebenswerte Landschaft im Havelland einsetzen.

Die Förderung im Überblick

Was wird  unter anderem gefördert? 

  • Einrichtung, Betreuung, Pflege und Reparatur einfacher Schutz- und Hilfsstrukturen für Tiere (z. B. Amphibienzäune, Nistkästen und Storchenhorste, Fledermausquartiere, Nisthilfen für Insekten),
  • kleine Biotoppflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Erhaltung artenreicher Wiesen, Säume oder anderer Kleinstrukturen,
  • Ausstattung und Materialien für Beratung, Öffentlichkeitsarbeit oder Aktionen im Arten- und Naturschutz.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Natürliche und juristische Personen (Privatpersonen, Vereine, Institutionen)
  • Kommunen

Wie wird gefördert?

  • Förderung erfolgt als zweckgebundene Zuwendung
  • Bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben können erstattet werden
  • Anträge werden geprüft und durch einen Zuwendungsbescheid genehmigt

Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Landkreis Havelland.

Einzureichende Unterlagen für die Antragstellung

  • Maßnahmenbeschreibung und Begründung,
  • Fotos des aktuellen Zustands der Fläche,
  • Finanzierungsplan (Übersicht über die Gesamtfinanzierung, einschließlich etwaiger Eigen- und Drittmittel sowie Angebote),
  • Zeitplan für die Umsetzung,
  • gegebenenfalls Übersichtspläne oder Skizzen,
  • gegebenenfalls Nachweis der Verfügungsberechtigung und der langfristigen Verfügbarkeit der Fläche (z. B. Eigentumsnachweis oder Pachtvertrag),
  • Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides kein Maßnahmenbeginn erfolgt.

Die Unterlagen sind vollständig und in digitaler Form einzureichen. 

Das Projekt darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids gestartet werden. Die geförderten Maßnahmen sind im jeweiligen Bewilligungsjahr bis zum 31. Dezember abzuschließen.

Antragsfrist: 30. Juni des laufenden Jahres

So stellen Sie Ihren Antrag

Die Anträge zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege können online eingereicht werden.

So funktioniert es:

  1. Starten Sie die Online-Antragstellung.

  2. Füllen Sie das digitale Formular aus.

  3. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (z. B. Fotos, Kostenangebote) direkt hoch.

  4. Senden Sie Ihren Antrag einfach mit einem Klick ab.

  5. Sie werden zeitnah über den Bearbeitungsstatus informiert.

 

Die Online-Antragstellung ist geschlossen

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und Ihr Engagement. Sobald neue Fördermittel für das Jahr 2026 bereitstehen und die Antragstellung wieder möglich ist, werden wir Sie über unsere Webseite entsprechend informieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.