Baum- und Feldheckenbestände bilden vielfältige Strukturen und erfüllen bedeutende ökologische Funktionen. So haben sie eine ausgleichende Wirkung auf Klimaextreme, bieten Lebensstätten für diverse Tierarten, bewahren Böden vor Erosion und prägen das Landschaftsbild bzw. erhöhen den Erholungswert von Landschaften.
Um diese ökologischen Funktionen zu erhalten und zu fördern wurde mit dem Auslaufen der landesweit geltenden Baumschutzverordnung Brandenburgs Ende des Jahres 2010 eine kreiseigene Baumschutzverordnung (BaumSchV-HVL ) erlassen. Sie trat am 20. Juni 2011 nach Beschluss durch den Kreistag in Kraft.
Es ist verboten,
geschützte Bäume:
Verboten sind auch alle Einwirkungen auf den Wurzelbereich von geschützten Bäumen, welche zur nachhaltigen Schädigung oder zum Absterben des Baumes führen können.
geschützte Feldhecken:
Eine verbotene Maßnahme bedarf der vorherigen Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde.
Folgende Gemeinden und Ämter verfügen über eine eigene Baumschutz- bzw. Gehölzschutzsatzung:
Bitte reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bei der für Sie zuständigen Gemeinde ein.
Folgende Gemeinden und Ämter unterliegen der Baumschutzverordnung des Landkreises Havelland:
Bitte reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.