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Leistungen nach dem Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet (BerRehaG)

 

Nach der Rehabilitierung und damit der Anerkennung als politisch verfolgt, können Sie folgende Hilfen beantragen:

  • Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung
    (Dies gilt auch für Hinterbliebene der Opfer, jedoch nur zur Berechnung der Witwen-, Witwer- oder Waisenrente.)
  • Gewährung einer Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
    (Dies gilt auch wenn die Altersgrenze von 30 Jahren überschritten wurde. Zudem kann der Darlehensanteil der BAföG-Leistungen in einen staatlichen Zuschuss umgewandelt werden, wenn die Verfolgungszeiten mehr als drei Jahre betragen.)
  • Gewährung einer monatlichen Ausgleichsleistung in Höhe von 291 Euro
    (Dafür muss das Einkommen de betroffenen Person gering sein und die Verfolgungszeit bis zum 2. Oktober 1990 gedauert haben oder insgesamt mehr als zwei Jahre betragen.)

Der Antrag kann beim Sozialamt des Wohnsitzes gestellt werden.