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Pflanzung und/oder Pflege von Gehölzen

Bäume und Sträucher leisten einen wichtigen Beitrag zur biologischen Vielfalt, zum Klimaschutz und zum charakteristischen Landschaftsbild im Havelland. Sie bieten Lebensraum für zahlreiche Tierarten, verbessern das Mikroklima und prägen Städte, Dörfer und die offene Landschaft. Eine besondere Bedeutung kommt dabei alten, regionaltypischen Kulturobstsorten zu, die Teil unseres Natur- und Kulturerbes sind. Mit der Förderrichtlinie zur Pflanzung und/oder Pflege von Gehölzen unterstützt der Landkreis Havelland Maßnahmen, die neue Gehölzstrukturen schaffen und den langfristigen Bestand vorhandener Gehölze sichern.

Die Förderung im Überblick

Was wird  unter anderem gefördert? 

  • Neupflanzung von heimischen Gehölzen und alten, regionaltypischen Obstsorten
  • notwendige Materialien wie Stützpfähle, Pflanzbindungen, Baumschutzmaßnahmen (z. B. Verbissschutz)
  • Anwuchs- und Entwicklungspflege
  • fachgerechter Schnitt und Pflegemaßnahmen bestehender Gehölze

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Natürliche und juristische Personen (Privatpersonen, Vereine, Institutionen)
  • Kommunen

Wie wird gefördert?

  • Förderung erfolgt als zweckgebundene Zuwendung
  • bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben können erstattet werden
  • Anträge werden geprüft und durch einen Zuwendungsbescheid genehmigt

Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für die Pflanzung und/oder Pflege von Gehölzen im Landkreis Havelland.

Einzureichende Unterlagen für die Antragstellung

  • Maßnahmenbeschreibung und Begründung,
  • Fotos des aktuellen Zustands der Fläche,
  • Karte der Maßnahmenfläche,
  • Pflanzplan oder Übersichtsplan der zu pflegenden Gehölze mit Angabe der Arten bzw. Sorten,
  • Finanzierungsplan (Übersicht über die Gesamtfinanzierung, einschließlich etwaiger Eigen- und Drittmittel sowie Angebote von Baumschulen),
  • Zeitplan für die Umsetzung,
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung und der langfristigen Verfügbarkeit der Fläche (z. B. Eigentumsnachweis oder Pachtvertrag),
  • Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides kein Maßnahmenbeginn erfolgt.

Die Unterlagen sind vollständig und in digitaler Form einzureichen. 

Das Projekt darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids gestartet werden.

Antragsfrist: 30. Juni des laufenden Jahres

So stellen Sie Ihren Antrag

Die Anträge zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege können online eingereicht werden.

So funktioniert es:

  1. Starten Sie die Online-Antragstellung.

  2. Füllen Sie das digitale Formular aus.

  3. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (z. B. Fotos, Kostenangebote) direkt hoch.

  4. Senden Sie Ihren Antrag einfach mit einem Klick ab.

  5. Sie werden zeitnah über den Bearbeitungsstatus informiert.

 

Die Online-Antragstellung ist geschlossen

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und Ihr Engagement. Sobald neue Fördermittel für das Jahr 2026 bereitstehen und die Antragstellung wieder möglich ist, werden wir Sie über unsere Webseite entsprechend informieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.