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Allgemeines zur Geflügelpest

Die Geflügelpest (umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt) ist eine gefährliche Virus-Erkrankung, die vor allem Hausgeflügel wie Hühner, Enten, Gänse und Wildvögel betrifft. Das Virus kann sich schnell verbreiten und ist für die infizierten Tiere oft tödlich. Besonders in großen Geflügelbeständen kann die Krankheit auch große wirtschaftliche Schäden anrichten.

Betroffene Vögel zeigen oft Symptome wie:

  • schwere Atemprobleme,
  • Durchfall,
  • oder ungewöhnliche Verhaltensweisen und verenden plötzlich...

Das Virus wird meist durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Ausscheidungen (z.B. Kot) übertragen. Es kann aber auch über schmutzige Kleidung, Futter, Geräte oder Fahrzeuge verbreitet werden.

Eine Ansteckung von Menschen ist praktisch kaum möglich, denn Menschen stecken sich nur mit diesem Virus bei intensivem Kontakt mit kranken Tieren an, und das äußerst selten. Menschen müssen sehr große Virusmengen aufnehmen, um sich zu infizieren. Ein Erkrankungsfall beim Menschen ist in Deutschland bisher nicht aufgetreten.

Aktuelle Lage im Landkreis Havelland

Im Landkreis Havelland (HVL) ist die Geflügelpest im Oktober 2025 erstmalig bei Wildvögeln, hier bei Kranichen, amtlich bestätigt, nachdem in der Stadt Brandenburg an der Havel und in Nachbarlandkreisen wie Potsdam-Mittelmark und Oberhavel Fälle bei Hausgeflügel und Wildvögeln nachgewiesen wurden. Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Lage im Landkreis Havelland sowie der ebenfalls aktuell gültigen Allgemeinverfügungen:

Achtung:

Die zur Bekämpfung der Geflügelpest erlassenen Allgemeinverfügungen 06/2025, 07/2025 und 08/2025 werden ab dem 22.01.2026 aufgehoben, da sich das Infektionsgeschehen innerhalb der letzten Wochen deutlich beruhigt hat.

Sämtliche Einschränkungen diesbezüglich entfallen, so u.a. auch die allgemeine Aufstallpflicht von Geflügel.

Weitere wichtige Hinweise entnehmen Sie bitte der "Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung 01/2026 des Landkreises Havelland zur Aufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügungen Nr. 6/2025, Nr. 7/2025 und Nr. 8/2025 zum Schutz gegen die Verbreitung der Geflügelpes".