Die Geflügelpest (umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt) ist eine gefährliche Virus-Erkrankung, die vor allem Hausgeflügel wie Hühner, Enten, Gänse und Wildvögel betrifft. Das Virus kann sich schnell verbreiten und ist für die infizierten Tiere oft tödlich. Besonders in großen Geflügelbeständen kann die Krankheit auch große wirtschaftliche Schäden anrichten.
Betroffene Vögel zeigen oft Symptome wie:
Das Virus wird meist durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Ausscheidungen (z.B. Kot) übertragen. Es kann aber auch über schmutzige Kleidung, Futter, Geräte oder Fahrzeuge verbreitet werden.
Eine Ansteckung von Menschen ist praktisch kaum möglich, denn Menschen stecken sich nur mit diesem Virus bei intensivem Kontakt mit kranken Tieren an, und das äußerst selten. Menschen müssen sehr große Virusmengen aufnehmen, um sich zu infizieren. Ein Erkrankungsfall beim Menschen ist in Deutschland bisher nicht aufgetreten.
Im Landkreis Havelland (HVL) ist die Geflügelpest bei Wildvögeln, hier bei Kranichen, amtlich bestätigt, nachdem in der Stadt Brandenburg an der Havel und in Nachbarlandkreisen wie Potsdam-Mittelmark und Oberhavel Fälle bei Hausgeflügel und Wildvögeln nachgewiesen wurden. Hier ein chronologischer Verlauf den Landkreis Havelland betreffend mit entsprechenden Kartenübersichten:
Stand 20.10.2025:
Im Landkreis Potsdam-Mittelmark (PM) ist in einem Putenmastbetrieb in der Gemeinde Weseram der Ausbruch der Geflügelpest am 20.10.2025 amtlich festgestellt worden. Der Landkreis PM hat daraufhin eine Überwachungszone mit einem Mindestradius von zehn Kilometern um den Überwachungsbetrieb eingerichtet, die auch Teile des Landkreises Havelland umfasst. Der Landkreis Havelland erlässt daher eine Allgemeinverfügung für die betroffen Kommunen Nauen, Märkisch Luch und Ketzin/Havel. Die entsprechende Allgemeinverfügung 03/2025 tritt zum 21.10.2025 in Kraft.
Stand 23.10.2025:
Im Landkreis Oberhavel in der Gemeinde Kremmen, wurde der Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelbestand am 23.10.2025 amtlich festgestellt. Der Landkreis Oberhavel hat um den Seuchenbestand eine Sperrzone eingerichtet. Diese umfasst die Schutzzone mit einem Radius von 3 km um den Ausbruchsbetrieb und eine Überwachungszone mit einem Mindestradius von 10 km um den Überwachungsbetrieb. Die einzurichtende Überwachungszone erstreckt sich über die Kreisgrenze in den Landkreis Havelland. Im Landkreis Havelland verläuft die Grenze der Überwachungszone durch die Gemarkungen der Orte Tietzow, Börnicke und Grünefeld. Von der Überwachungszone betroffen sind Tierhalter in den Orten Tietzow und Börnicke. Anordnungen für diese Sperrzone entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung 04/2025, welche am 23.10.2025 in Kraft tritt.
Stand 23.10.2025:
Die Geflügelpest bei Kranichen wurde im Landkreis Havelland mit Datum vom 22.10.2025 amtlich festgestellt. Der Befund wurde vom Landeslabor Berlin Brandenburg erhoben und durch das FriedrichLöffler-Institut für Tiergesundheit bestätigt. Die betroffenen Kraniche wurden im Gebiet um die Niederung der unteren Havel/Gülper See tot aufgefunden. Gem. der Allgemeinverfügung 5/2025 (Inkrafttreten 23.10.2025) hat das Geflügel nun in folgenden Gebieten ab sofort bis auf Weiteres ausschließlich - in geschlossenen Ställen oder - unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten:
die Gemeinde Havelaue mit den Ortsteilen Gülpe, Parey, Strodehne und den Gemeindeteil Prietzen, den Ortsteil Hohennauen der Gemeinde Seeblick, den Ortsteil Grütz und den Wohnplatz Albertsheim der Stadt Rathenow, die Stadt Rhinow mit dem Ortsteil Kietz und dem Wohnplatz Buchhorst sowie die Schönwalde-Glien mit allen Ortsteilen, die Stadt Nauen mit allen Ortsteilen, die Stadt Ketzin/Havel mit allen Ortsteilen, die Gemeinde Wiesenaue mit allen Ortsteilen, die Gemarkung Paulinenaue mit der Gemeinde Paulinenaue und alle weiteren, vorstehend nicht genannten Orte und Ortsteile, die in einer Überwachungszone liegen, die mit den Allgemeinverfügungen 3/2025 und 4/2025 des Landkreises Havelland festgelegt wurden.
Außerdem ist jedes in den Überwachungszonen nach Allgemeinverfügung 3/2025 und 4/ 2025 sowie im Ramsargebiet bejagte Stück Wildvogel durch die jeweiligen Jägerinnen und Jäger zu betupfern (Rachen- und
Kloakentupfer). Die Tupfer sind in die Dienststelle in Nauen oder Rathenow des Veterinäramtes zu bringen. Alternativ kann auch der Kopf des bejagten Wildvogels in die Dienststelle in Nauen des
Veterinäramtes gebracht werden. Diese Proben werden in das Landeslabor Berlin Brandenburg gesendet.