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Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)

Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß § 90 SGB IX ermöglichen Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung, die der Würde des Menschen entspricht und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.  Sie sollen dazu befähigen, die Lebensplanung und –führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Leistungsbereiche sind:

  • Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen

  • Leistungen im Budget für Arbeit bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern

  • Leistungen für ein Budget für Ausbildung

  • Hilfen zu einer Schulbildung

  • Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf

  • Leistungen für Wohnraum

  • Assistenzleistungen

  • Heilpädagogische Leistungen

  • Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie

  • Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten

  • Leistungen zur Förderung der Verständigung

  • Leistungen zur Mobilität

  • Hilfsmittel

  • Besuchsbeihilfen

 

Leistungen der Eingliederungshilfe für Minderjährige

Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung können Leistungen nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erhalten und gehören somit zum Personenkreis des Jugendamtes. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich „Kinder, Jugend & Familie“

Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) körperlichen und/oder geistigen Behinderung können Leistungen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) erhalten und gehören somit zum Personenkreis des Sozialamtes.

Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

Antrag auf Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe für Minderjährige nach §§ 90 ff. SGB IX

Checkliste zum Antrag auf Eingliederungshilfe für Minderjährige 

Einkommens- und Vermögenserklärung (Nur bei der Beantragung von einkommens- und vermögensabhängigen Leistungen)

Hinweis zur Einkommens- und Vermögensprüfung:

Leistungen zur Teilhabe an Bildung (z. B. Schulbegleitung) sowie Leistungen zur Sozialen Teilhabe für noch nicht eingeschulte Kinder (z. B. Frühförderung oder Einzelintegration in der Kindertagesstätte) werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.

Bitte beachten Sie, dass Leistungen der Sozialen Teilhabe für Kinder im Grundschulalter die in Verbindung mit dem Hortbesuch stehen (z. B. Einzelintegration im Hort) ebenfalls einkommens- und vermögensunabhängig sind.

Andere Leistungen der sozialen Teilhabe (z. B. Freizeitassistenz oder Einzelintegration im Hort ab der 7. Klasse) unterliegen einer Einkommens- und Vermögensprüfung. Sofern entsprechende Leistungen beantragt werden, sind für die Prüfung des Anspruchs neben der Einkommens- und Vermögenserklärung die in der Checkliste aufgeführten Nachweise einzureichen.

Leistungen der Eingliederungshilfe für Volljährige

Bitte beachten Sie die Informationen zum Ablauf der Prüfung Ihres Antrages auf Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für Volljährige.

Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe für Volljährige nach §§ 90 ff. SGB IX

Checkliste zum Antrag auf Eingliederungshilfe für Volljährige