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Jugendförderplan

Im Jugendförderplan des Landkreises Havelland werden gemäß § 57 Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG) Jugendhilfebedarf und Schwerpunkte der Jugendförderung regelmäßig fortgeschrieben und die dafür vorgesehenen Haushaltsmittel ausgewiesen.

Jugendförderplan 2025/2030
Jugendförderplan Fortschreibung 2024 (Haushalterischer Teil)