Der Bereich Agrarförderung befasst sich mit der Umsetzung von Maßnahmen der ersten und zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP 2023-2027).
Erste Säule: Direktzahlungen (Einkommensgrundstützung, Umverteilungseinkommensgrundstützung, Einkommensgrundstützung für Junglandwirteprämie, gekoppelte Einkommensgrundstützung, freiwillige Ökoregelungen
Zweite Säule: Förderprogramme für die ländliche Entwicklung einschließlich der Agrarumweltmaßnahmen zur nachhaltigen und umweltschonenden Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie zum Klimaschutz (Bereiche Kulap, Klimaschutz und Wasserqualität, Biodiversität und Bodenschutz sowie kooperative Maßnahmen, Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete, Förderung Ausgleich Kosten und Einkommensverluste für Landwirte (Natura-2000), Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau
Umsetzung der Vorschriften zum Erhalt des Dauergrünlandes gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 und ihrer Durchführungsbestimmungen ab dem 01.01.2023
Umfangreiche Informationen zur Agrarförderung finden Sie auf den Seiten des Landes Brandenburg.
weitere Links:
Termin der Informationsveranstaltung:
Dienstag, der 31.03.2026 um 09:30 Uhr in der Aula des OSZ in Nauen.
Eine Teilnahme wird wie gewohnt in Präsenz als auch online möglich sein.
Die Zugangsdaten für eine Online-Teilnahme werden wir einige Tage vor der Veranstaltung auf unserer Internetseite bekanntgeben.
Themen: Rückblick auf das vergangene Jahr - Änderungen in der Agrarpolitik - Besonderheiten im Antragsverfahren 2026
Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) hat Erläuterungen und Hinweise zu den Anträgen auf Agraförderung 2026 herausgegeben. Sie finden hier die entsprechenden Dokumente
Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) ist ein auf Luft- oder Satellitenbildern basierendes IT-System zur Erfassung landwirtschaftlicher Parzellen und zugleich ein Bestandteil des sogenannten Integrierten Verwaltungs- und Kontroll-System (InVeKoS) im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), mit welchem die Förderfähigkeit von landwirtschaftlichen Flächen überprüft wird.
Ein Feldblock (FB) gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 2 GAPInVeKoSV ist definiert als eine von dauerhaften Grenzen umgebene, zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines oder mehrerer Betriebsinhaber.
Ein Landschaftselement (LE) ist nach § 23 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) Bestandteil der Landschaft. Es ist gleichzeitig Teil der förderfähigen Flächen, wenn es einen unmittelbar räumlichen Zusammenhang mit einem FB aufweist. Das heißt, dass das LE unmittelbar an oder in einem FB liegt und bestimmte Größenvorraussetzungen erfüllt. Es unterliegt einem Beseitigungsverbot.
Nicht-förderfähige Flächen (nbF) sind Flächen, die nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen. Sie sind innerhalb eines FBs separat abzugrenzen, da sie nicht-förderfähige Fläche repräsentieren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB).
Landwirtschaftliche Unternehmen können ihre Investitionsvorhaben mit Hilfe des Programms zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen finanzieren. Die Richtlinie unterteilt sich in drei Förderschwerpunkte:
Weitere Informationen zu einzelbetrieblichen Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen erhalten Sie bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Der Antrag kann nur online unter www.agrarantrag-bb.de unter der Nutzung eines „authega Zertifikats“ gestellt werden. Sollten Sie über noch kein „Authega-Zertifikat“ verfügen oder Ihr Zertifikat ist abgelaufen, wenden Sie sich bitte per Mail an uns.
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