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Schutz, Erhalt und Pflege von Baum-Naturdenkmalen

Baum-Naturdenkmale prägen das Landschaftsbild im Havelland und sind aufgrund ihres Alters, ihrer Gestalt oder historischen Bedeutung besonders schützenswert.

Mit der Förder­richtlinie unterstützt der Landkreis Maßnahmen, die der Erhaltung, Pflege und Verkehrssicherheit dieser Bäume dienen und ihren ökologischen, ästhetischen und kulturellen Wert langfristig sichern.

Die Förderung im Überblick

Was wird  unter anderem gefördert? 

  • Pflege und Erhalt:
    • Fachgerechte Baumschnitte, Kronensicherungen und andere Maßnahmen
  • Gutachten und Pflegekonzepte:
    • Erstellung von Baumgutachten und Maßnahmenplänen durch qualifizierte Fachleute
  • Material und Dienstleistungen:
    • Beschaffung von Materialien oder Leistungen, die unmittelbar dem Schutz und Erhalt von Baum-Naturdenkmalen dienen

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Eigentümer, Besitzer oder Verfügungsberechtigte von Baum-Naturdenkmalen im Landkreis Havelland

Wie wird gefördert?

  • Förderung erfolgt als zweckgebundene Zuwendung
  • Bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben können erstattet werden
  • Anträge werden geprüft und durch einen Zuwendungsbescheid genehmigt

Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zum Schutz, Erhalt und der Pflege von Baum-Naturdenkmalen im Landkreis Havelland.

Einzureichende Unterlagen für die Antragstellung

  • Beschreibung und Begründung der geplanten Maßnahme(n),
  • Kostenangebote der geplanten Maßnahme(n),
  • Qualifikations- bzw. Fachkundenachweis der ausführenden Person oder des ausführenden Unternehmens,
  • aussagekräftige Fotos des betroffenen Baum-Naturdenkmals (Nah- und Fernaufnahmen),
  • soweit zutreffend: Angaben zu bereits bestehenden Auflagen oder Anordnungen (z. B. aus verkehrssicherungsrechtlichen Anordnungen),
  • Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides kein Maßnahmenbeginn erfolgt.

Die Unterlagen sind vollständig und in digitaler Form einzureichen. 

Das Projekt darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids gestartet werden. Die geförderten Maßnahmen sind im jeweiligen Bewilligungsjahr bis zum 31. Dezember abzuschließen.

Antragsfrist: 30. September des laufenden Jahres

So stellen Sie Ihren Antrag

Die Anträge zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Erhalt und der Pflege von Baum-Naturdenkmalen können online eingereicht werden.

So funktioniert es:

  1. Starten Sie die Online-Antragstellung.

  2. Füllen Sie das digitale Formular aus.

  3. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (z. B. Fotos, Kostenangebote) direkt hoch.

  4. Senden Sie Ihren Antrag einfach mit einem Klick ab.

  5. Sie werden zeitnah über den Bearbeitungsstatus informiert.

 

Die Online-Antragstellung ist geschlossen

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und Ihr Engagement. Sobald neue Fördermittel für das Jahr 2026 bereitstehen und die Antragstellung wieder möglich ist, werden wir Sie über unsere Webseite entsprechend informieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.