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Der Einsatz von Drohnen schafft in vielerlei Hinsicht neue Perspektiven und Möglichkeiten. Für Panoramaaufnahmen, Wärmebildaufnahmen, Vermessungsarbeiten, Bild- und Videoaufnahmen oder auch zur Beobachtung und Erfassung von Naturräumen. Besonders im Natur- und Artenschutz können so auf schonende Art und Weise wertvolle Daten erhoben werden.
Damit Tiere und besonders empfindliche Lebensräume nicht beeinträchtigt werden, ist der Einsatz von Drohnen reglementiert.
Gemäß § 21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) ist bei Drohnenflügen über
eine Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich.
Auf der Digitalen Plattform für unbemannte Luftfahrt - Map Tool können diese Gebiete eingesehen werden. Dort lässt sich prüfen, ob der geplante Flug ein Schutzgebiet oder andere sensible Bereiche betrifft.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu einem Monat.
Das Befliegen von landwirtschaftlichen Nutzflächen mittels Drohne zum Aufspüren von Rehkitzen und Gelegen von Bodenbrütern ist unter folgenden Voraussetzungen in Natura 2000-Gebieten (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet und Vogelschutzgebiet), Naturschutzgebieten sowie Landschaftsschutzgebieten zulässig:
Die Anträge zur Zustimmung können online eingereicht werden.
So funktioniert es:
Starten Sie die Online-Antragstellung.
Füllen Sie das digitale Formular aus.
Laden Sie die erforderlichen Unterlagen (z. B. Flugrouten) direkt hoch.
Senden Sie Ihren Antrag einfach mit einem Klick ab.
Sie werden zeitnah über den Bearbeitungsstatus informiert.