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Kraniche in Groß Behnitz (Frühjahr 2021) Kraniche in Groß Behnitz (Frühjahr 2021) Kraniche in Groß Behnitz (Frühjahr 2021)
Kraniche in Groß Behnitz (Frühjahr 2021)

Der Landkreis Havelland bietet mit seinen unterschiedlichen Lebensräumen in der freien Landschaft aber auch mit seinen Dörfern und Städten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tier- und Pflanzenarten.

Einige dieser Arten und deren Lebensstätten sind über das Bundesnaturschutzgesetz besonders und teilweise streng geschützt.

Zu den besonders geschützten Arten gehören neben den allgemein bekannten Vogelarten wie Feld- und Haussperling, Mauersegler, Hausrotzschwanz, Bachstelze & Co. auch Insekten, wie z.B. Hornissen und diverse Käferarten.

Aber auch Vertreter der streng geschützten Arten wie Weißstorch, Zauneidechse, Kammmolch, Biber, Fledermäuse und Eulen sind im Landkreis Havelland vertreten.

Besonders und streng geschützte Arten können sowohl Bestandteil in Plan- und Genehmigungsverfahren sowie Bauvorhaben aber auch Teil von Konflikten in alltäglich genutzten Bereichen wie Haus und Garten sein.

 

  • Die Bereitstellung von Naturschutzfachdaten obliegt dem Landesamt für Umwelt. Bitte nehmen Sie dort Kontakt auf, wenn Sie dazu Fragen haben.

     

    Ausnahmen und Befreiungen

  • In Ausnahmefällen kann die untere Naturschutzbehörde auch Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen von den naturschutzrechtlichen Verboten erteilen. In diesen Fällen werden formlose Anträge auf artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG oder auf Befreiungen gemäß § 67 Abs. 2 BNatSchG von der unteren Naturschutzbehörde geprüft.

  • Beteiligungen

  • Im Verwaltungsverfahren sind nach § 63 BNatSchG i. V. m. § 36 BbgNatSchAG die anerkannten Naturschutzverbände zu beteiligen. Hier ist eine Frist zur Stellungnahme von einem Monat zu gewähren.

  • Gemäß § 35 BbgNatSchAG ist ebenso der Naturschutzbeirat des Landkreises Havelland in die Vorbereitung aller wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen einzubeziehen. Auch hier ist eine Frist zur Stellungnahme von einem Monat zu gewähren.

  • Bearbeitungszeit

  • Die Bearbeitungszeit der vollständigen (!) Antragsunterlagen beträgt drei Monate.

Für einen Antrag auf Ausnahme oder Befreiung von den Verboten des § 44 BNatSchG sind folgende Unterlagen bei der unteren Naturschutzbehörde einzureichen:

  • formloses Antragsschreiben
  • Grundstück mit Gemarkung, Flur und Flurstück (ggf. Flurstückskarte)
  • Nachweis der Nutzungsberechtigung oder Eigentumsnachweis für die beantragte Fläche
  • Beschreibung und Begründung des Vorhabens
  • Angaben zur betroffenen Art sowie Anzahl
  • Alternativenprüfung und Darlegung des Erhaltungszustands der Population
  • Darstellung vorgesehener Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung, zum Ausgleich und Ersatz der entstehenden
    Beeinträchtigungen

  • Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig.
  • Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührengesetz des Landes Brandenburg i. V. m. Gebührenordnung Umwelt
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    Hinweis
    Gemäß § 19 Abs. 3 TTDSG ( Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) weist der Landkreis Havelland darauf hin, dass die Internetseite des Landkreises verlassen und eine externe Internetseite geöffnet wird, sobald ein Link mit einer weißen Birne gekennzeichnet ist.