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Liebe Eltern,
sehr geehrte Damen und Herren,
herzlich willkommen auf der Seite der Elterngeldstelle des Landkreises Havelland!
Das Elterngeld ist eine staatliche Familienleistung und gleicht fehlendes Einkommen aus. Es ermöglicht Ihnen als Eltern, sich eine berufliche Auszeit zu nehmen oder die Arbeitszeit zu reduzieren, um sich der Betreuung und Erziehung Ihres Kindes zu widmen.
Gesetzlich geregelt ist das Elterngeld im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Konkrete Informationen erhalten Sie hier:
Bei individuellem Beratungsbedarf können Sie sich direkt an die Mitarbeitenden der Elterngeldstelle wenden. Die Elterngeldstelle steht Ihnen persönlich, telefonisch, postalisch und per E-Mail für Fragen zu Elterngeld und Elternzeit zur Verfügung.
Gern können Sie auch einen persönlichen Termin buchen.
Den einheitlichen Elterngeldantrag zur digitalen oder teilweise digitalen Antragstellung finden Sie hier:
Die Antragstellung ist auf folgenden Wegen möglich:
Wenn Sie ab der Geburt Ihres Kindes Elterngeld bekommen möchten, müssten Sie den Antrag innerhalb der ersten drei Monate ab Geburt stellen.
Sie sind Mutter oder Vater des Kindes. Es kann ihr leibliches, Ihr Stiefkind, Adoptivkind oder ein Kind sein, das Sie adoptieren wollen. Verwandte zweiten oder dritten Grades können Elterngeld bekommen, wenn sie das Kind betreuen, weil die Eltern aufgrund schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod nicht können.
Betreuung des Kindes
Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
Keine Erwerbstätigkeit oder keine volle Erwerbstätigkeit
*Sie arbeiten höchstens 32 Stunden pro Woche.
Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
Wohnsitz im Landkreis Havelland
Ihr Kind wohnt im Havelland und ist hier gemeldet.
Gesamteinkommen bis 175.000 Euro
Im letzten Jahr vor der Geburt Ihres Kindes darf das zu versteuernde Gesamteinkommen 175.000 Euro nicht überschreiten.
Alle weiteren erforderlichen Nachweise werden in den Hinweisfeldern des Antragsformulars benannt
Für die Bearbeitung des Elterngeldes müssen personenbezogene Daten erhoben und ermittelt werden. Hier finden Sie die Datenschutzinformationen.
Landkreis Havelland
- Referat 52 - Haus II
Kinder & Jugendförderung
Dienststelle Rathenow
Friedrich-Ebert-Ring 92b
14712 Rathenow
Die Bearbeitung richtet sich nach dem Familiennamen des Antragstellers:
Frau Buchta
Zimmer: E05
Tel.: 03385 551-2507
Fax: 03385 551-32507
Frau Thiele
Zimmer: E07
Tel.: 03385 551-2122
Fax: 03385 551-32122
Frau Eylert
Zimmer: E07
Tel.: 03385 551-2410
Fax: 03385 551-32410
Dienstag:
09.00 Uhr - 12.00 Uhr
15.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag:
09.00 Uhr - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung