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Der Landkreis Havelland verwaltet die Schulen in seiner Trägerschaft als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe.

  • Folgende Schulen befinden sich in Trägerschaft des Landkreises Havelland:
    • Oberstufenzentrum Havelland
    • Oberschule Kooperationsschule Friesack
    • Marie-Curie-Gymnasium 
    • Schule "Am Akazienhof" - Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen
    • Regenbogenschule - Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen
    • Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen "Johann-Heinrich Pestalozzi"
    • Havellandschule - Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung"
    • Förderschule "Spektrum" Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung"

Zu den Aufgaben der Schulverwaltung gehören im Wesentlichen:

  • Sächliche Ausstattung der Schulen
    • Ausschreibung und Beschaffung von Schulmobiliar, Schulgeräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Schulen sowie die Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle, Lehr- und Lernmittel einschließlich unterrichts-/schulbezogener Software für die Schulen sowie die Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle
    • Finanzierung von Projekttagen, Exkursionen, Sportveranstaltungen
    • Beschaffung spezieller Büromaterialien
    • Beschaffung von Büromaschinen und Bürogeräten, Fotogeräten und Fotobedarf, Filmgeräten und Filmbedarf
  • Sicherstellung der Schulspeisung
    • In den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Havelland erfolgt die Versorgung mit einem warmen Mittagessen über einen privaten Essenversorger. Dieser wurde vom Landkreis entsprechend vertraglich gebunden. Die Bestellung und Bezahlung eines entsprechenden Mittagessens erfolgt in Direktbeziehung zwischen Eltern und Essenversorger.
  • Beteiligung der Eltern an den Kosten für Lehr- und Lernmittel - Lernmittelfreiheit nach Lernmittelverordnung -
  • Errichtung, Auflösung und Änderung (Vergrößerung des Schulstandortes, Verringerung/Erhöhung der Zügigkeit, Wechsel des Schulträgers, Änderung der Schulform oder der angebotenen Bildungsgänge) von Schulen in kreislicher Trägerschaft
  • Zusammenarbeit mit den schulischen Mitwirkungsgremien, z. B. Schulkonferenzen
  • Stellungnahmen zur Besetzung von schulischen Funktionsstellen, z. B. Schulleitungen
  • Mitwirkung bei der Umsetzung von Schulprogrammen, abweichenden Organisationsformen bzw. besonderen Schulprofilen
  • Stellungnahmen zu schulischen Modellversuchen
  • Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
  • Schulkosten- und Wohnheimangelegenheiten
  • Schulsekretariate
  • Organisation und Finanzierung der notwendigen Beförderung zwischen Schulstandorten
  • Festlegung der Aufnahmekapazitäten der Schulen in kreislicher Trägerschaft