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Denkmalbereich Altstadt Nauen

Zu den Besonderheiten der Nauener Altstadt gehört insbesondere die Tatsache, dass sie von Zerstörungen während des II. Welkrieges verschont wurde und die Gebäude der einstigen Ackerbürger-Stadt davon unbeschadet erhalten blieben.
So bewogen diese neben anderen nachfolgend erörterten Gründen die Stadtverordneten im Oktober 1994, die Denkmalbereichssatzung Nauen zu beschließen und ortsüblich im Amtsblatt bekanntmachen zu lassen.

Danach umfasst der sachliche Geltungsbereich mehr als den Schutz der Gebäude wie bei den Einzeldenkmalen.
Zum Schutzgut gehören auch der historische Siedlungsgrundriss, das Erscheinungsbild der Altstadt, die Gestaltung der vorhandenen baulichen Anlagen, die Gestaltung und Befestigung der Straßen und Wege sowie die Befestigungen und Bepflanzungen.
So wurde z.B. die Mittelstraße mit denkmalpflegerischer Begleitung in 15 Monaten Bauzeit zur Hauptgeschäftsstraße von Nauen um- und neugestaltet. Die feierliche Übergabe fand am 29.10.2004 statt. Brandenburgs Verkehrsminister Szymanski, der Landrat Dr. Schröder, der Bürgermeister, Herr Fleischmann und die Botenfrau, Frau Wesche, zerschnitten gemeinsam das rote Band, wie auch die Medien berichtet hatten.

Die Gebäude am Rande der Bergstraße Nummer 15 und Nummer 16 markieren ein städtebaulich besonders interessantes Areal des Altstadtkernes auf der höchsten Erhebung im Luchgebiet mit damals günstigen Bedingungen für erste Siedler.
Auch verlaufen die östliche Markt- die westliche Bader-, die Mark- und die nördliche Mittelstraße fast kreisförmig um diese Erhebung herum. Außerdem sind um den Altstadtkern auch die anderen Straßen nahezu konzentrisch angelegt entsprechend den früher vorhandenen Stadtbefestigungen.
Das spricht für eine von der Bergstraße ausgehende Erstbesiedlung.
Neben der Unterschutzstellung als Denkmalbereich ist der mittelalterlich-historische Stadtkern auch als Bodendenkmal infolge des einst vorhandenen Graben- Mauer- und Wallsystems geschützt.

Der örtliche Geltungsbereich der denkmalbereichs-geschützten Altstadt wird begrenzt durch die Parkstraße und die Gartenstraße im Norden, die Gartenstraße im Osten, die Hamburger Straße, die Berliner Straße und die Gartenstraße im Süden und durch den Scheunenweg im Westen.
Die Gebäude aus der Zeit der anfänglichen Besiedlung wurden in der ganzen damaligen Stadt durch den ersten großen Stadtbrand von 1695 vernichtet.
Deswegen stammt die Wohnbebauuung im heutigen Altstadtkern aus der Zeit nach 1695. Sofern die bauzeitliche Datierung nicht anders ermittelt werden kann, wird die Bauzeit durch Altersbestimmung der verwendeten Hölzer bestimmt.
Hier wurden vor allem zweigeschossige traufständige Fachwerkhäuser in Stockwerkbauweise mit zunächst unausgebauten Satteldächern und teilweise auch zwei nebeneinanderliegenden Eingangstüren in einem Haus errichtet.

Holzmarktstraße 21

Dieses als Einzeldenkmal geschützte und sanierte Haus im Alstadtkern bildet den Nordteil des Blockes zwischen Holzmarkt-, Mittel-und Bergstraße. Es ist eines der größten und aufwendigsten Fachwerkgebäude in der Stadt Nauen mit einer ungewöhnlich stattlichen Erscheinung. Bei dem Haus handelt es sich um einen zweigeschossigen, dreiflügligen Fachwerkbau mit Mansardddach in Stockwerkbauweise.

In dem an der Holzmarkt- und Mittelstraße gelegenen Hauptteil waren insbesondere die Bäckerei sowie weitere Wohn- und Wirtschaftsräume angeordnet. Auf der rechten Seite befindet sich eine Tordurchfahrt zum Hof mit zweiflügligem Holztor mit Türdurchgang.

Der Gebäudeteil an der Holzmarktstraße wurde als nicht unterkellertes Lagergebäude errichtet. Die insgesamt denkmalgerechte Sanierung des Gebäudes beinhaltete auch im Ober- und Dachgeschoss eine teilweise Rekonstruktion der von der Bergstraße aus sichtbaren Krananlage zum Lastentransport.

Vor dem Gebäude befindet sich in der Holzmarktstraße eine inzwischen ebenfalls erneuerte platzartige Erweiterung, auf der wahrscheinlich mit Hölzern gehandelt wurde. Dennoch gibt es keine Hinweise darauf, dass sich hier wie auch im übrigen Stadtgebiet ein wie in anderen Orten üblicher Markt in Form einer Platz-Situation befand.

Die Wohnbebauung der Nauener Neustadt entstand zwischen 1705 und 1718 bzw, nach dem 2. großen Stadtbrand von 1765 an der neuen "Ringstraße" auf dem Wall "Mauerstraße, Gebhard-Eckler-Straße, Wallstraße , Lazarettstraße und der Neuen Straße. Insbesondere an den Hauptgeschäftsstraßen des Altstadtkerns Marktstraße und Mittelstraße wurden die öffentlichen Gebäude, größere Wohngebäude und Geschäftshäuser in der zweiten Hälfte des 19. Jhs. und im frühen 20. Jh. errichtet.
An den besonders für repräsentative Zwecke ausgestalteten Gebäuden befinden sich häufig schon von weitem gut sichtbare Erker, die in die Straßenflucht hineinragen.

Mittelstraße 12/ 16 :

Dieses Gebäude ist mit seinen Türmchen und Giebeln an der Biegung der Mittelstraße schon von weitem zu erkennen. Es ist ein fünfflügliges Wohn- und Geschäftshaus von 1905 um einen Innenhof an der Mittelstraße/ Ecke Martin-Luther-Platz. Die Ecke des Gebäudes ist an der Seite zum Martin-Luther-Platz abgeschrägt und mit Zierfachwerk, Ziegelgefachen und einem eigenen spitzen Satteldach versehen.
Die Straßenecke ist abgeflacht im oberen Geschoss als 4 geschossiger polygonaler Turm mit Glockendach.
Die Putz-Fassaden des Historismus sind zumeist reich strukturiert und dekoriert. Die vielfältigen Elemente und Schmuckformen sind den Vorbildern vergangener Jahrhunderte nachgestaltet, wie z.B. gotisierende Fenster, Blendbögen und Giebel. Es gibt auch barockisierende Strukturen z.B. als geschwungene Fensterbekrönungen oder auch klassizistisch erscheinende Fenster, z.B. Dreieck- oder Segmentgiebelbkrönung oder horizontalen Verdachungen.

St.-Jacobi-Kirche

Die St.-Jacobi-Kirche am Martin-Luther-Platz ist das älteste Bauwerk der Stadt, weil es teilweise noch aus dem Kirchenbau mit erster Erwähnung von 1292 besteht. Der einzigste Hinweis auf eine frühe Datierung des Kernbaus ist das Westportal im Turm in Mauervorlage.
Seit dem ersten großen Stadtbrand von 1695 wurde die Kirche mehrmals umgebaut.
Die St.-Jacobi-Kirche dominiert das Erscheinungsbild der Stadt insbesondere durch den Turm mit seiner barocken Bekrönung.
Sie besitzt ein dreischiffiges Langhaus aus fünf Jochen und einem fünfseitig geschlossenen Umgangschor. Der geschweifte Turmaufsatz mit Laterne stammt aus dem Jahr 1742.
Eine letztmalige Veränderung des Erscheinungsbildes erfolgte im Jahr 1873/74 mit einer Regotisierung der Fenster und Portale.

Neben der erwähnten Satzung für den Denkmalbereich Nauen gibt es auch eine "Satzung der Stadt Nauen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt Nauen". Deswegen ist es für Bauherren aus der Altstadt zweckmäßig, einen kombinierten Antrag zum Erhalt einer Denkmalrechtlichen Erlaubnis und einer Sanierungsgenehmigung zu verwenden.
Die Verfahrensweise durch Stadt und Landkreis bei der altstädtischen Sanierung besteht darin, daß wesentliche Vorhaben des Bauherren mit dem Treuhänderischen Sanierungsträger Stadtkontor, der Stadtverwaltung, Fachbereich Bau, und der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Havelland abgestimmt werden.