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Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung

Das Land Brandenburg gewährt berufsschulpflichtigen Schülerinnen und Schülern im Bildungsgang zur Vermittlung des schulischen Teils einer Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung in Bundesfachklassen oder Landesfachklassen, denen eine tägliche Anreise nicht zugemutet werden kann, Zuschüsse zu den Kosten der Unterkunft und Verpflegung. Die Zuschüsse sind von den Personensorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern beim Landkreis Havelland zu beantragen. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass sich der Sitz der Ausbildungsstätte im Landkreis Havelland befindet.

Zu Beginn des 1. Ausbildungsjahres melden Sie formlos die Ausbildungsdauer und die voraussichtlich entstehenden Kosten beim Schulverwaltungsamt des Landkreises Havelland an.

Ab dem Schuljahr 2023/24 gelten folgende Fristen:

  • vorangegangenes 1. Schulhalbjahr: spätestens bis zum 31. März des Jahres
  • vorangegangenes 2. Schulhalbjahr: spätestens bis zum 30. September des Jahres

Einen Überblick zu den Zuschüssen für Unterkunft und Verpflegung erhalten Sie im Flyer des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

An wen wende ich mich?

Landkreis Havelland Schulverwaltungsamt

  • Frau Gabriele Bornemann
  • Platz der Freiheit 1
  • 14712 Rathenow
  • 03385 551-4513
  • 03385 551-34513
  • E-Mail schreiben

Welche Gebühren/Entgelte/Auslagen kommen auf mich zu?

Für das Verwaltungsverfahren der Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung am Berufsschulstandort werden keine Gebühren/Entgelte erhoben.

Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?

§ 115 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG)

Richtlinien für Unterkunft und Verpflegung