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Sammelstelle im Wertstoffhof Schwanebeck bei Nauen

Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt seit 2005 die europäische WEEE-Richtlinie in deutsches Recht um und regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.

Es bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten, die Wiederverwendung sowie die Verwertung. Darüber hinaus soll die Verwendung von Schadstoffen in den Geräten verringert werden. Damit leistet das Gesetz einen wesentlichen Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen und Reduktion der Schadstoffemissionen.

Elektroaltgeräte dürfen nicht in den Restmüll! Diese können kostenfrei entsorgt werden!!!

 

 

    Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht im Restmüll entsorgt werden! Ob Smartphone, PC, Fön, Kaffeemaschine oder Kühlschrank, in allen uns täglich umgebenden Elektrogeräten sind Rohstoffe verarbeitet, die immer seltener werden. Nachhaltiges und fachgerechtes Recycling zur Wertstoffgewinnung ist aber nur möglich, wenn die Altgeräte an ausgewiesenen Sammelstellen (z.B. Wertstoffhöfe des Landkreises) abgegeben werden.

    Bevor ein Altgerät zur Entsorgung abgegeben wird, sollte die Möglichkeit zum ReUse geprüft werden. Eine Weiternutzung an anderer Stelle ist oft nachhaltiger als die Verschrottung. Eine Vielzahl zertifizierter Unternehmen kaufen die gebrauchten Geräte an. Oder aber das ausgemusterte, aber noch funktionsfähige Gerät, wird z. B. über dafür zur Verfügung stehende Online-Portale, an einen anderen Nutzer verkauft.

    In Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die vor allem die natürlichen Ressourcen und auch das ⁠Klima⁠. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Stoffe, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen, klimaschädigende ⁠FCKW⁠-haltige Kältemittel in Kühlgeräten oder Klimaanlagen oder brandgefährdende Komponenten wie Lithium-Batterien. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen, werden deshalb im Entsorgungsprozess umweltgerecht behandelt und entweder recycelt, energetisch verwertet oder beseitigt. Leider werden in Deutschland noch zu viele Altgeräte unerlaubterweise im Hausmüll entsorgt oder gelangen unter Umständen in andere falsche Entsorgungspfade.

    Bevor Sie noch funktionstüchtige Elektrogeräte zur Entsorgung anmelden, sollten Sie bei gemeinnützigen Organisationen zur weiteren Verwendung nachfragen. Vielleicht können auch Freunde oder Familienmitglieder Ihr nicht mehr benötigtes Gerät gebrauchen oder nutzen Sie Gebraucht-Warenhäuser und Flohmärkte. Natürlich können Sie auch entsprechende Onlineportale wie zum Beispiel Kleinanzeigen (www.kleinanzeigen.de) nutzen, um noch gut erhaltene Dinge zur Weiterverwendung anzubieten. So verlängern Sie die Lebensdauer Ihres Gerätes, unterstützen Sie soziale Projekte und leisten einen Beitrag zur Abfallvermeidung und zum Umweltschutz.

    Des Weiteren lassen sich defekte Geräte auch noch reparieren. Hier bieten sich Reparaturcafés an. Über 1100 Repair-Cafés mit Adressen und Terminen listet die Internetseite www.reparatur-initiativen.de für Deutschland derzeit. Viele Adressen finden Sie ebenfalls über https://repaircafe.org/de. Der Reparaturversuch lohnt sich allemal: Im günstigsten Fall kann das Gerät vor Ort kostenfrei wieder zum Laufen gebracht werden. Sie sparen sich so den Neukauf.

    Fragen Sie sich, ob es beim Kauf wirklich ein Elektrogerät sein muss. Es gibt fast immer eine mechanische bzw. von Strom unabhängige Alternative. sind oftmals langlebiger, preisgünstiger und fast immer umweltfreundlicher.

    Achten Sie beim Neukauf auf Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Wählen Sie vorzugsweise Produkte mit Netzbetrieb oder austauschbarem Akku.

    Weitere Informationen finden Sie in nachstehendem Link:

    Wo immer Sie dieses Sammelstellenlogo sehen, d. h. im Handel, an Ihrem Wertstoff-/Recyclinghof oder bei den Rücknahmestellen der Hersteller, können Sie sicher sein, dass Sie Ihre Elektrogeräte bzw. Elektrogeräte und Batterien zurückgeben können und diese sicher verwertet werden.

    Bürger sind verpflichtet, ihre Elektro- und Elektronikaltgeräte bei den kommunalen Sammelstellen abzugeben. Alternativ können sie ein Rücknahmesystem der Hersteller oder Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten nutzen. Altbatterien und -akkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor Abgabe an der Sammelstelle von diesem zu trennen. Die Abgabe an den Sammelstellen ist kostenfrei.

    Wichtig ist für den Bürger, dass alle Vertreiber (Händler) mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von min. 400 Quadratmetern, alte Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm (z.B. Handys, Toaster, Fernbedienungen) grundsätzlich kostenlos zurücknehmen müssen. Seit dem 1. Juli 2022 gilt diese Pflicht zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten. Dies gilt auch für Händler von Lebensmitteln (z.B. Supermärkte und Lebensmitteldiscounter) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Hierbei ist es egal, wo die Altgeräte ursprünglich gekauft wurden. Es muss auch kein neues Gerät gekauft werden. Ist das Elektroaltgerät größer als 25 Zentimeter (z.B. Waschmaschine, Fernseher, Drucker), ist der Händler verpflichtet, dieses bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen. Sofern Sie sich ein Neugerät (nach Hause) anliefern lassen, muss der Händler Sie bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der kostenlosen Altgeräterückgabe und kostenlosen Abholung des alten Geräts informieren und Sie nach Ihrer Absicht befragen, ob bei Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät im Gegenzug mitgenommen werden soll.

    Diese Rücknahmepflicht gilt auch für den Versand- und Onlinehandel. In dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob Sie Ihre Altgeräte einfach kostenlos an den Händler schicken können oder dieser eine andere Form der Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen.

    Verpflichtend für den Bürger ist, dass vor der Rückgabe Lampen (Leuchtmittel), Batterien und Akkus – soweit möglich und zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnehmbar – aus den Geräten entnommen und separat entsorgt werden müssen. Hierdurch werden etwaige Brandrisiken oder Quecksilberkontaminationen durch Beschädigungen beim weiteren Entsorgungsprozess vermieden. Lampen sind ebenfalls getrennt als Elektroaltgeräte zu entsorgen. Batterien und Akkus sind anschließend zum Beispiel in den Batteriesammelboxen im Handel zu entsorgen.

    Achtung: Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben, sollten keine Elektroaltgeräte abgegeben werden, denn diese dürfen in aller Regel keine Elektroaltgeräte sammeln. Es besteht die Gefahr einer nicht umweltgerechten Entsorgung im In- oder Ausland. Pro Jahr werden schätzungsweise 400.000 Tonnen Elektroschrott (Wohlstandsschrott der Industrienationen) aus Deutschland illegal exportiert. Ein Großteil davon geht auf den Kontinent Afrika. Dort führt deren illegale Entsorgung (Verbrennung) zu kontaminierten Gebieten, kranken Tieren und Menschen und das unter unwürdigen Arbeitsbedingungen.

    Die Menschen vor Ort durchsuchen den Elektroschrott nach Spuren von Gold, Coltan oder Kupfer, die in den Altgeräten verbaut sind. Plastikverkleidungen von Kabeln und Platinen werden geschmolzen, um an die begehrten Rohstoffe zu kommen. Die Reste werden verbrannt. Dabei dient Isolierschaum aus Kühlschranktüren als Brennmaterial. Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom) werden freigesetzt, die hochgradig krebserregend sind. Luft und Boden weisen eine Schadstoffbelastung auf die um das 50-fache über den als gesundheitlich unbedenklich geltenden Werten liegt.

    Auf keinen Fall dürfen Elektrogeräte in den Hausmüll gelangen. Dadurch gehen nicht nur wertvolle Rohstoffe verloren, sondern es landen auch noch zusätzlich Schadstoffe im Hausmüll.

    Bürger erkennen anhand der Gerätekennzeichnung mit dem Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern“, welche Geräte durch die Sammelstellen oder Rücknahmesysteme angenommen werden und nicht im privaten Hausmüll entsorgt werden dürfen.

    Muelleimer

    Gesammelt werden alle Geräte, die in privaten Haushaltungen genutzt werden. Zu den Geräten die der Bürger an den Wertstoffhöfen abgeben kann, zählen nicht nur aktive sondern auch passive Elektro- und Elektronikgeräte. Diese leiten den Strom nur durch, wie Verlängerungskabel, Kabeltrommeln und Steckdosenleisten.

    Hinweis: Auf den Wertstoffhöfen ist eine Separierung von Altgeräten, eine nachträgliche Entnahme aus den Behältnissen sowie die Entfernung von Bauteilen aus oder von den Altgeräten unzulässig. Eine Veränderung des Inhalts der Behältnisse bis zum Eintreffen bei der Erstbehandlungsanlage ist unzulässig. Dies gilt nicht, wenn die Altgeräte im Rahmen einer Kooperation nach § 17b ElektroG einer Erstbehandlungsanlage zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung überlassen werden.

    Kategorie

    BezeichnungGeräteartenBeispiele
    1WärmeüberträgerWärmeüberträger in privaten Haushalten (B2C)Entfeuchter, Gefriergeräte, Geräte zur automatischen Abgabe von Kaltprodukten (mit Kühlfunktion: Heiß-/Kaltwasserbereiter/-spender, Trinkbrunnen, Wasserspender, Watercooler), Klimageräte, Kühlschränke, Kühlgeräte, ölgefüllte Radiatoren, Peltierkühlgeräte und andere Wärmeüberträger, bei denen andere Flüssigkeiten oder Substanzen als Wasser für die Wärmeübertragung verwendet werden, Wärmepumpen, Wärmepumpentrockner
    2Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthaltenBildschirmgeräte in privaten Haushalten (B2C)Fernseher, (Ultra) HD TVs, OLED TVs, LED TVs, Geräte mit Bildschirm größer als 100cm², E-Book-Reader (E-Reader, Laptops, Notebooks, Tablets), LCD-/LED-/OLED-Bilderrahmen, VGA-/DVI-/HDMI-/TFT-/Touchscreen-Monitore/Displays  
    3Lampen (keine Glühlampen und Halogenlampen!)Gasentladungslampen in privaten Haushalten (B2C)Entladungslampen, Kompaktleuchtstofflampen (sog. Energiesparlampen), Leuchtstofflampen, Metalldampflampen, Neonlampen, Quecksilberdampflampen, UVC-Lampen für Aquarien, Teiche, Hobby
      Andere Lampen aus privaten Haushalten (B2C)LED Lampen
    4Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Großgeräte)Großgeräte in privaten Haushalten (B2C)Mikrowellen, Werkzeuge, Ventilatoren, Sonnenbänke, Sportgeräte, Elektr. Massagesessel, Computer, Pedelecs
      Große Photovoltaikmodule in privaten Haushalten (B2C)

    Photovoltaikmodule auf Hausdächern etc.

    5Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Kleingeräte)Kleingeräte in privaten Haushalten (B2C)Kameras, Rauchmelder, Spielzeug, Radios, Haushaltsgeräte, Werkzeuge, E-Zigaretten, Fernbedienungen, Mikrofone, Powerbanks, Netzteile, Uhren, Audioadapter, HDMI-Kabel, Audioadapter, Reisestecker
      Kleine Photovoltaikmodule in privaten Haushalte (B2C)

    Photovoltaikmodule auf Hausdächern, Wohnwagen, Booten etc.

    6Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikations- technik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgtKleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik in Privathaushalten (B2C)Router, Telefone, GPS und Navigationsgeräte, PC-Eingabegeräte, Smartphones, Modem, Mobiltelefon, Taschenrechner, Tablets, WLAN-Geräte, Faxgeräte
    PassivPassive Endgeräte (keine Bauteile!)Adapter, Klinke, SteckerAdapter (z. B. Displayport zu HDMI, DVI-HDMI, USB auf Micro-USB), Klinkenadapter (z. B. 6,35mm auf 3,5mm), Niedervoltkoppler, Reisestecker, Telefonverteiler, Telefonadapter, Zwischenstecker
      AntennenAußenantennen, Dachantennen, Dipolantennen, Stabantennen, Teleskopantennen, Wurfantennen, Zimmerantennen
      Buchse, SteckdoseAntennensteckdosen, Antennenanschlussdosen, Kraftstromsteckdosen, Starkstromsteckdosen, Netzwerkdosen, Telefondosen, Telefonbuchsen
      Konfektioniertes KabelAntennenkabel, Audiokabel, Displayportkabel, HDMI-Kabel, Kabeltrommel, Kaltgerätekabel, Kleingerätekabel, LAN-Kabel, Netzwerkkabel, Telefonanschlusskabel, USB-Kabel, USB-Verlängerungen Verlängerungskabel
      Schalter, TasterLichtschalter
      SchmelzsicherungenFeinsicherungen, NH-Sicherungen, Schmelzsicherungen

    Einzuhaltende Vorschriften bei derAnlieferung von bestimmten Elektro- und Elektronikgeräten an die Wertstoffhöfe des Landkreises Havelland

    • Anlieferung von Geräten mit entnehmbaren Batterien und Akkus

    Batterien und Akkus sind vor der Anlieferung aus den Geräten zu entfernen und entladen separat abzugeben. Bei Hochleistungsakkus und -batterien, wie z.B. Lithiumakkus oder -batterien, sind die Pole sicher abzukleben.

    • Anlieferung von Geräten mit nicht entnehmbaren Batterien und Akkus

    Es ist durch den Anliefernden sicherzustellen, dass die Akkus und Batterien in den Geräten bei der Abgabe am Werstoffhof entladen sind.

    • Anlieferung von Nachtspeicheröfen und -heizungen

    Es sind wegen der gerätetypischen Eigenschaften (u. a. hohes Stückgewicht, ggf. Schadstoffe wie Asbest, chromhaltige Speichersteine, PCB-haltige Bauteile, künstliche Mineralfasern) bei der Anlieferung besondere Anforderungen zu berücksichtigen.

    Sofern Asbest in Nachtspeicherheizgeräten enthalten ist, liegt dieses in schwach gebundener Form vor. Asbest wurde in verschiedenen Bauteilen verwendet, z. B. in der Bodenplatte als Kernsteinträger, als Dämm- und Dichtungsmaterial, in Rückwänden sowie in Kleinbauteilen. Kritisch sind Asbestbestandteile insbesondere dann, wenn sie bei Rückbau/Demontage, Zerlegung oder Sammlung der Geräte freigesetzt werden können.

    Aus arbeits- und gefahrstoffrechtlichen Gründen ist bei der Anlieferung Folgendes zu beachten:

    Nachtspeicheröfen und -heizungen werden getrennt von anderen Elektro- und Elektronikgeräten angeliefert.

    Unzerlegte Nachtspeicherheizgeräte unterliegen dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Nachtspeicherheizgeräte können Asbest und andere giftige Stoffe wie chromathaltige Kernsteine und PCB-haltige Bauteile enthalten. Deshalb sollten private Haushalte nur zugelassene Fachfirmen (gemäß TRGS 519) mit dem Rückbau bzw. der Vor-Ort-Demontage asbesthaltiger Nachtspeicherheizgeräte beauftragen und die Geräte weder selber zerlegen noch abtransportieren.

    Aus arbeits- und gefahrstoffrechtlichen Gründen ist bei der Anlieferung Folgendes zu beachten: Nachtspeicheröfen und -heizungen werden getrennt von anderen Elektro- und Elektronikgeräten angeliefert. Jeder Nachtspeicherofen und jede Nachtspeicherheizung ist in reißfester und faserdichter Folie oder Verpackungen einzeln staubdicht verpackt anzuliefern. Dies ist die Voraussetzung für eine kostenfreie Abgabe auf den Wertstoffhöfen im Landkreis Havelland.

    Das Löschen der Daten auf den Elektro- und Elektronikaltgeräten erfolgt nicht an den Sammelstellen.Dafür ist jeder Bürger selbst verantwortlich. Fotos von den Kindern, sensible Kalendereinträge oder medizinische Dokumente behält man besser für sich. Befinden sich die Daten auf den Speichermedien ausrangierter Geräte wie Digitalkamera, Computer, MP3-Player oder Handy, dann sollte man zur Sicherheit eine spezielle Löschung durchführen. Eine herkömmliche Löschung oder Formatierung ist in der Regel leicht rückgängig zu machen und reicht nur dann aus, wenn keine personenbezogenen Daten gespeichert sind. Welche Daten gespeichert sind und ob eine sichere Löschung notwendig ist, sollte vor Abgabe der Altgeräte entschieden werden.

    Mit sogenannten „physikalischen Löschprogrammen“ können Daten so gelöscht werden, dass sie nicht mehr wiederherstellbar sind. Diese Programme überschreiben gelöschte Daten mehrmals, so dass die alten Daten nicht wieder hergestellt werden können. Diese Methode wird auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlen. Im Internet sind diverse Anbieter zu finden. Auskunft erteilt auch die nächste Verbraucherschutzzentrale.

    Welche Pflichten haben öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger?

    Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) müssen im Rahmen ihrer Pflichten Sammelstellen einrichten, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten kostenlos abgegeben werden können. Altgeräte aus privaten Haushalten, die von Gewerbetreibenden oder Vertreibern angeliefert werden, sind bei der örE abzugeben, in dem der Gewerbetreibende oder Vertreiber seine Niederlassung hat.

    Die Altgeräte müssen in denen durch die Hersteller oder deren Bevollmächtigte geeigneten Behältnissen gemäß § 15 ElektroG unentgeltlich zur Abholung bereitgestellt werden. Die örE melden der stiftung ear die zur Abholung bereitstehenden Behältnisse.

    Darüber hinaus haben örE Informationspflichten gegenüber privaten Haushalten. Hierzu zählt unter anderem die Veröffentlichung der verfügbaren Sammelstellen.

    Elektroaltgeräte enthalten wertvolle Metalle und andere Stoffe, die wiederverwendet werden können. Das schont Ressourcen und Umwelt. Häufig enthalten Elektrogeräte aber auch Schadstoffe. Diese gefährden bei nicht fachgerechter Entsorgung Gesundheit und Umwelt. Daher werden Elektroaltgeräte getrennt gesammelt.

    Die zurückgegebenen Elektroaltgeräte werden an kommunalen Sammelstellen in sechs Sammelgruppen sortiert. Dadurch kann bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung und Behandlung besser auf die Anforderungen der unterschiedlichen Geräte eingegangen werden. So werden beispielsweise große Altgeräte getrennt von kleinen sowie batteriehaltige Geräte gesondert gesammelt, damit die Altgeräte sowie mögliche enthaltene Batterien nicht zerstört bzw. beschädigt werden. Wärmeüberträger wie beispielsweise Kühlgeräte werden aufgrund der in ihnen noch häufig enthaltenen Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKWs) auch gesondert gesammelt und behandelt. Zudem werden Gasentladungslampen wegen des enthaltenen Quecksilbers in einer eigenen Sammelgruppe gemeinsam mit LED-Lampen (quecksilberfrei) getrennt erfasst. Hintergrund der Getrennterfassung aller Lampen ist die oftmals nicht eindeutige Identifizierbarkeit von quecksilberhaltigen und quecksilberfreien Lampen.

    Die Behandlungs- und Verwertungsverfahren sind je nach Geräteart teilweise sehr unterschiedlich. Bei Kühlgeräten beispielsweise findet zuerst eine Absaugung des Kühlmittel-Öl-Gemisches aus dem Kühlkreislauf statt. Anschließend werden die Gehäuse maschinell zerkleinert. Dabei werden die in dem Isoliermaterial enthaltenen Gase (bei älteren Geräten auch FCKW) abgesaugt und anschließend schadlos entsorgt.

    Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) werden ebenfalls maschinell zerkleinert und anschließend in einem Nass- oder Trockenverfahren behandelt. Dabei wird das Quecksilber abgesaugt und über Aktivkohle gefiltert beziehungsweise reichert sich im Sedimentschlamm an. In weiteren Schritten ist eine Rückgewinnung des Quecksilbers möglich.

    Computerbildschirme/ -monitore und Fernsehbildschirme werden in der Regel zunächst manuell zerlegt. Dabei entfernen Fachkräfte schadstoffhaltige Bauteile wie Batterien, Kondensatoren, die teils noch quecksilberhaltige Hintergrundbeleuchtung von Flachbildschirmen oder auch noch die stark bleihaltigen Kathodenstrahlröhren von alten Röhrenfernsehern. Ebenfalls werden wertvolle Bauteile wie Leiterplatten oder Kunsstoffstreuscheiben ausgebaut. Die verbleibenden Bauteile werden mechanisch zerkleinert und anschließend durch Sortier- und Trennverfahren in verschiedene Fraktionen sortiert. Auch automatische Schneide- und Trennverfahren zur Separation von schadstoff- und wertstoffhaltigen Bauteilen sind in der Bildschirmbehandlung etabliert.

    Am Ende des Behandlungsprozesses sind aus den Elektroaltgeräten viele verschiedene Fraktionen entstanden. Die Metallfraktionen – beispielsweise Eisen, Stahl, Kupfer, Aluminium oder Messing – werden in Metallhütten für die Produktion neuer Metalle eingesetzt. Leiterplatten und zum Beispiel Stecker mit vergoldeten Kontakten gehen in der Regel in bestimmte Kupferhütten, die auch auf die Rückgewinnung von Edel- und Sondermetallen spezialisiert sind. Die Kunststofffraktionen werden zum Teil energetisch aber auch stofflich verwertet.