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Europäische Vogelschutzgebiete

Die rechtliche Grundlage von Vogelschutzgebieten bildet die EU-Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG). Mithilfe der Richtlinie sollen - wie der Name des Schutzgebietes bereits verrät - wildlebende Vögel, ihre Eier und Lebensräume im europäischen Gebiet erhalten, bewirtschaftet und reguliert werden.

Darüber hinaus soll eine ausreichende Vielfalt und Flächengröße geschützt, wiederhergestellt und gepflegt werden.

Europäische Vogelschutzgebiete gehören, ebenso wie die FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat), zum Natura 2000 Netz. Im Englischen werden diese Gebiete auch "special protected areas" - kurz SPA - genannt.

Die Verordnungen der jeweiligen Schutzgebiete (siehe "Schutzgebiete nach Naturschutzrecht im Landkreis Havelland" ) könne Sie der Landesrechtsdatenbank             "BRAVORS" entnehmen.

 

Hinweis
Gemäß § 19 Abs. 3 TTDSG ( Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) weist der Landkreis Havelland darauf hin, dass die Internetseite des Landkreises verlassen und eine externe Internetseite geöffnet wird, sobald ein Link mit einer weißen Birne gekennzeichnet ist.