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Flora-Fauna-Habitat-Gebiete

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, auch FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat) genannt, dienen der Erhaltung und Wiederherstellung von natürlichen Lebensräumen, wildlebenden Pflanzen und Tieren. Ihre Rechtsgrundlage ist die FFH-Richtlinie (92/43/EWG).

FFH -Gebiete weisen Lebensräume von Tieren und PFlanzen aus, die nach EU-Recht geschützt sind. Gemeinsam mit den Europäischen Vogelschutzgebieten bilden sie das Netzwerk Natura 2000.

Die Verordnungen der jeweiligen Schutzgebiete (siehe "Schutzgebiete nach Naturschutzrecht im Landkreis Havelland" ) könne Sie der Landesrechtsdatenbank              "BRAVORS" entnehmen.

 

Hinweis
Gemäß § 19 Abs. 3 TTDSG ( Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) weist der Landkreis Havelland darauf hin, dass die Internetseite des Landkreises verlassen und eine externe Internetseite geöffnet wird, sobald ein Link mit einer weißen Birne gekennzeichnet ist.