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Die Betreuungsverfügung nimmt Einfluss auf die Betreuerauswahl

Die Betreuungsverfügung ist eine andere Vorsorgemöglichkeit. Sie gilt für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre persönlichen Angelegenheiten zu erledigen und keine Vorsorgevollmacht ausstellen können oder möchten. Mit der Betreuungsverfügung wird von Ihnen bestimmt, welche Person Ihres Vertrauens zur Betreuerin/ zum Betreuer bestellt und welche individuellen Inhalte einer Betreuung zu Grunde liegen sollen.
Die Betreuungsverfügung entfaltet nur dann ihre Wirkung, wenn eine rechtliche Betreuung tatsächlich erforderlich wird.

Weiterführende Informationen

Formular Betreuungsverfügung