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Tierschutzverfahren zu ausbrechenden Lamas und Schweinen

Das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung beschlagnahmte am Dienstag insgesamt sieben Lamas und vier Schweine aus einer Tierhaltung in Hohennauen, die zuvor mehrfach tierschutzrechtlich beanstandet wurde und durch Ausbrechen der Tiere auffällig geworden ist.

 

Die Maßnahme wurde begleitet durch die Polizei, beauftragte Tiertransporteure, tierärztliches Personal, weiteres Personal des Landkreises Havelland und das örtlich zuständige Ordnungsamt. Zur Fortnahme der Tiere kam es, nachdem der Tierhalter bereits mehrfach durch das Veterinäramt kontrolliert wurde und die Verstöße auch nach Anordnungen durch den Tierhalter nicht abgestellt wurden. Es wurde zuvor versucht, den Tierhalter mit weniger einschneidenden Mitteln dazu zu bringen, seine Lamas und Schweine in Einklang mit tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Anforderungen unterzubringen.

Die betreffende Tierhaltung wurde erstmalig im Frühjahr 2023 durch das nicht ordnungsgemäß eingezäunte Gehege und Verletzungsgefahr im Tierhaltungsbereich auffällig. Der Tierhalter konnte die Verstöße zunächst beseitigen. Wiederholte Meldungen freilaufender Tiere wurden dem Veterinäramt Ende 2023/ Anfang 2024 mitgeteilt, woraufhin der Betrieb Anfang Januar erneut tierschutzrechtlich kontrolliert worden ist. Bei der Kontrolle wurden erneut Tierhaltungsverstöße die Lama- und Schweinehaltung betreffend festgestellt. Der Tierhalter wurde anschließend durch schriftliche Anordnungen und Androhung eines Zwangsmittels dazu aufgefordert, die Voraussetzungen für eine tierschutzgerechte Haltung zu schaffen.

Die Beanstandungen betrafen die Umzäunung, die sich erneut als verletzungsträchtig und nicht ausbruchssicher darstellte, sowie Verletzungsgefahr in den Gehegen. Im Betrieb stellte sich die Bereitstellung von Tränkwasser insbesondere bei Minusgraden als problematisch dar. Die Zufütterung von Mineralstoffen und Vitaminen für die Lamas wurde angeordnet, sowie das Angebot eines Unterstandes mit ausreichender Größe. Dem Tierhalter war der Zugriff auf die Lamas, insbesondere die Hengste nicht möglich und in Zusammenschau mit dem häufigen Ausbrechen war es ihm auch nicht möglich, fortpflanzungsfähige Hengste von den Stuten zu trennen. Die Beanstandungen betrafen auch die allgemeinen Anforderungen an die Schweinehaltung aus tierseuchenrechtlicher Sicht, wonach der Stall und der Auslauf ausbruchssicher sein muss.

Bei zwei weiteren Nachkontrollen musste festgestellt werden, dass der Tierhalter die Maßnahmen erneut nicht bzw. nicht langfristig und nachhaltig umgesetzt hat. Da auch die Festsetzung von Zwangsgeld nicht erfolgreich gewesen ist, wurde dem Tierhalter in der Folge untersagt, seine Gehege weiterhin für die Haltung von Lamas und Schweinen zu nutzen.

Der Aufforderung zur Beendigung der Lama- und Schweinehaltung kam der Tierhalter nach Ablauf der 14-tägigen Frist nicht nach, weshalb nach Fristablauf das Veterinäramt tätig werden musste.

Die Sicherstellung von Lamas und Schweinen erforderte umfangreiche Vorplanungen, wobei insbesondere die Unterbringung der sieben nicht halfterführigen Lamas den Landkreis vor erhebliche Schwierigkeiten stellte. Inzwischen konnten die Tiere an einen Tierpark in Mecklenburg-Vorpommern übergeben werden, der sich nun um die Tiere kümmert. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, ist derzeit noch unklar, ob die Tiere langfristig in den derzeitigen Unterbringungen verbleiben werden. Insbesondere für die Schweine wird noch eine langfristige Bleibe gesucht.