Ergibt sich aufgrund der Feststellungen des Landkreises ein Mehrbedarf, hat die Kommune Anspruch auf Nachzahlung dieses festgestellten Mehrbedarfs. Ergibt sich ... Ergibt sich aufgrund der Feststellungen des Landkreises ein Mehrbedarf, hat die Kommune Anspruch auf Nachzahlung dieses festgestellten Mehrbedarfs. Ergibt sich ... Ergibt sich aufgrund der Feststellungen des Landkreis es ein Mehrbedarf, hat die Kommune Anspruch auf Nachzahlung dieses festgestellten Mehrbedarfs. Ergibt