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Kommunale Jobcenter, wie die Jobcenter des Landkreises Havelland, setzen alle Aspekte des Sozialgesetzbuches II (SGB II) und des Bürgergeldgesetzes in alleiniger Verantwortung um.
Für diejenigen, die Bürgergeld beziehen und auch für die Arbeitgeber ergeben sich daraus viele Vorteile.
Die Strukturen der Jobcenters können an die regionalen Gegebenheiten und Bedürfnisse angepasst werden.
So sind im Landkreis Havelland drei regional zuständige Jobcenter in Rathenow , Nauen und Falkensee entstanden, die die Bürger und Arbeitgeber vor Ort beraten.
Die Beratung der Leistungsbezieher erfolgt aus einer Hand. Das heißt, die zuständigen Sachbearbeiter für die Geld-Leistungsgewährung und für die Arbeitsvermittlung arbeiten in einem Amt zusammen und beraten die Leistungsberechtigten in enger gemeinsamer Abstimmung.
Arbeitgeber werden mit Blick auf die Gegebenheiten der Region und bei Bedarf in Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises Havelland beraten.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den kommunalen Jobcentern.