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Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß § 19 Abs. 1 SGB XII ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können.

Neben der wirtschaftlichen Notlage sind weitere Leistungsvoraussetzungen:

  • volle Erwerbsminderung auf Zeit wurde festgestellt
  • kein Anspruch auf Sozialgeld nach dem SGB II

Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

1. Sozialhilfegrundantrag
2. Einkommensnachweise aller erzielten Einkünfte einschließlich die des Partners

  • Renten (bitte auch die Postrentennummer mitteilen – 17-stellige Nummer, zu finden auf dem Erstbescheid der Rente
  • Löhne/Gehälter
  • Krankengeld
  • Kindergeld
  • Wohngeld
  • Leistungen Jobcenter
  • Sonstige Einkommen

3. Vermögensnachweise

  • Girokontoauszüge der letzten drei Monate
  • Geldanlagen, Bausparverträge
  • Sparbücher
  • Kapitalbildende Versicherungen
  • Sonstiges Vermögen

4. Schwerbehindertenausweis
5. Betreuerausweis oder Vollmacht
6. ggf. Scheidungsurteil und Unterhaltsregelungen
7. Police der Hausrat- und Haftpflichtversicherung mit aktuellem Zahlungsnachweis
8. Kosten der Unterkunft

  • Mietvertrag mit letztem Mietänderungsschreiben und letzter Betriebskostenabrechnung
  • Sonstige Kosten z.B. für Heizung und Warmwasser, soweit nicht in Miete enthalten
  • Bei Wohneigentum (Grundbuchauszug; Darlehensverträge mit letztem Jahreskontoauszug; Angaben zur Warmwasserbereitung (Erwärmung über Heizungsanlage oder Boiler); Gebührenbescheid Trink- / Abwasser; Gebührenbescheid Abfallentsorgung; Bescheid über Grundsteuer; Kosten für Schornsteinfeger; Kosten der Heizungswartung; Police der Gebäudeversicherung mit aktuellem Zahlungsnachweis; sonstige Belastungen)