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Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß § 19 Abs. 1 SGB XII ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können.
Neben der wirtschaftlichen Notlage sind weitere Leistungsvoraussetzungen:
Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
1. Sozialhilfegrundantrag
2. Einkommensnachweise aller erzielten Einkünfte einschließlich die des Partners
3. Vermögensnachweise
4. Schwerbehindertenausweis
5. Betreuerausweis oder Vollmacht
6. ggf. Scheidungsurteil und Unterhaltsregelungen
7. Police der Hausrat- und Haftpflichtversicherung mit aktuellem Zahlungsnachweis
8. Kosten der Unterkunft
Landkreis Havelland
- Sozialamt - / Haus 2
Friedrich-Ebert-Ring 92b
14712 Rathenow
Herr Kaiser
Sachgebietsleiter
Zimmer E27
Tel.: 03385 551-2123
Fax: 03385 551-32123
Herr Rix
Buchstabenbereich A - Em
Zimmer E30
Tel.: 03385 551-2417
Fax: 03385 551-32417
Frau Ewald
Buchstabenbereich En - Ha
Zimmer E32
Tel.: 03385 551-2474
Fax: 03385 551-32474
Frau Gohs
Buchstabenbereich He - Ko
Zimmer E28
Tel.: 03385 551-2104
Fax: 03385 551-32104
Frau Ranke
Buchstabenbereich Kr - O
Zimmer E31
Tel.: 03385 551-2443
Fax: 03385 551-32443
Herr Kalkbrenner
Buchstabenbereich P - Sh
Zimmer E30
Tel.: 03385 551-2449
Fax: 03385 551-32449
Herr Steffen
Buchstabenbereich Si - We
Zimmer E28
Tel.: 03385 551-2541
Fax: 03385 551-32541
Frau Höhne
Buchstabenbereich Wi - Z
Zimmer E33
Tel.: 03385 551-2446
Fax: 03385 551-32446