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Am 1. September 2019 findet in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr im Land Brandenburg die Landtagswahl statt. Mit der Abgabe ihrer Erststimme (für die Wahl eines Wahkreisabgeordneten) und Zweitstimme (für die Wahl einer Landesliste) entscheiden die wahlberechtigten Bürger des Landes Brandenburg über die zukünftige Zusammensetzung des regulär aus 88 Abgeordneten bestehenden 7. Landtags Brandenburg, der für die Dauer von fünf Jahren gewählt wird. Durch die Zuteilung von Überhang- oder Ausgleichsmandaten können aber bis zu 110 Abgeordnete in den Landtag einziehen.
Das Land Brandenburg ist durch das Landeswahlgesetz in insgesamt 44 Wahlkreise eingeteilt. In einem jeden Wahlkreis ist der Wahlkreisbewerber gewählt, der die meisten Stimmen erhält (Mehrheitswahl). Die Summe aller für eine Landesliste abgegebenen Stimmen entscheidet über die Gesamtzahl der im Landtag vertretenen Abgeordneten einer Partei, einer politischen Vereinigung oder Listenvereinigung (Verhältniswahl). Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur Parteien, politische Vereinigungen und Listenvereinigungen berücksichtigt, die mindestens fünf vom Hundert der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder mindestens in einem Wahlkreis einen Sitz errungen haben. Diese Bestimmung betrifft allerdings nicht die von Parteien, politischen Vereinigungen oder Listenvereinigungen der Sorben eingereichten Landeslisten.
Bei der Landtagswahl 2019 erstreckt sich das Havelland über drei Wahlkreise, Wahlkreis 4 (Ostprignitz-Ruppin III/Havelland III), Wahlkreis 5 (Havelland I) und Wahlkreis 6 (Havelland II).
Eine Übersicht der Wahlkreise zur Landtagswahl 2019 finden Sie hier:
https://wahlen.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/20190116_Wahlkreise_Landtag2019.pdf