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Öffentliche Aufträge werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. Grundlage bildet die Allgemeine EU Vergaberichtlinie RL 2014/24/EU.
Je nachdem, ob eine Beschaffung EU-rechtlich relevant oder nur national von Bedeutung ist, gibt es für öffentliche Auftraggeber unterschiedliche gesetzliche Vorschriften für Vergaben zu beachten. Welche Vorgaben anzuwenden sind, entscheidet sich grundsätzlich nach Höhe des geschätzten Auftragswertes.
Liegt dieser oberhalb des von der EU festgelegten Schwellenwertes ist das EU-Vergaberecht nach Maßgabe der Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie ergänzend die Vergabeverordnung (VgV) oder die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A Abschnitt 2) zu verwenden.
Unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt für Liefer- und Dienstleistungen die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), für Bauleistungen die VOB/A Abschnitt 1. Hinzu kommen haushaltsrechtliche Vorgaben auf Landes- und Kommunalebene wie z.B. das Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG), die Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) und die Haushaltssatzung des Landkreises Havelland.
In den Bereichen Verkehr, Trinkwasserversorgung, Energieversorgung (sog. Sektoren), bei Konzessionen und in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung finden die Spezialregelungen der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), der Sektorenverordnung (SektVO) und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) Anwendung.
Mehr Informationen finden Sie unter: www.vergabe.brandenburg.de