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Hilfe zur Pflege gemäß § 61 SGB XII erhalten Personen,
Vorrangig sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, die Sozialhilfe tritt in den meisten Fällen ergänzend ein (Subsidiarität der Sozialhilfe).
Eine Unterstützung ist möglich für die
Leistungen zur Weiterführung des Haushalts können erbracht werden, wenn Personen (noch) keinen Pflegegrad oder Pflegegrad 1 haben und nicht mehr in der Lage sind, ihren Haushalt in allen Bereichen selbständig zu führen.
Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
1. Sozialhilfegrundantrag
2. Einkommensnachweise aller erzielten Einkünfte einschließlich die des Partners
3. Vermögensnachweise
4. Schwerbehindertenausweis
5. Betreuerausweis oder Vollmacht
6. ggf. Scheidungsurteil und Unterhaltsregelungen
7. Police der Hausrat- und Haftpflichtversicherung mit aktuellem Zahlungsnachweis
8. Bescheid über Pflegegrad
9. Vertrag mit Pflegedienst oder stationärer Einrichtung
Ggf. zusätzlich für den Partner, der in der Häuslichkeit verbleibt:
1. Bei Mietverhältnis
2. Bei Wohneigentum
Landkreis Havelland
- Sozialamt - / Haus 2
Friedrich-Ebert-Ring 92b
14712 Rathenow
Herr Kaiser
Sachgebietsleiter
Zimmer E27
Tel.: 03385 551-2123
Fax: 03385 551-32123
Ambulante Hilfe zur Pflege / Teilstationäre Hilfe zur Pflege / Hauswirtschaftliche Leistungen
Frau Pagels
Buchstabenbereich A – B
Zimmer E35
Tel.: 03385 551-2129
Fax: 03385 551-32129
Frau Eichhorn
Buchstabenbereich C – R
Zimmer E33
Tel.: 03385 551-1201
Fax: 03385 551-31201
Frau Höhne
Buchstabenbereich S – Z
Zimmer E33
Tel.: 03385 551-2446
Fax: 03385 551-32446
Stationäre Hilfe zur Pflege
Frau Krause
Zimmer E31
Tel.: 03385 551-2131
Fax: 03385 551-32131
Frau Pfeiffer
Zimmer E29
Tel.: 03385 551-2556
Fax: 03385 551-32556
Frau Falkenthal
Zimmer E29
Tel.: 03385 551-2589
Fax: 03385 551-32589