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Hilfe zur Pflege / Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes

Hilfe zur Pflege gemäß § 61 SGB XII erhalten Personen,

  • die pflegebedürftig sind,
  • soweit ihnen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, dass sie die für die zur Pflege benötigten Mittel aus dem Einkommen und Vermögen nicht aufbringen können.

Vorrangig sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, die Sozialhilfe tritt in den meisten Fällen ergänzend ein (Subsidiarität der Sozialhilfe).

Eine Unterstützung ist möglich für die

  • ambulante Pflege
  • teilstationäre Pflege
  • stationäre Pflege

Leistungen zur Weiterführung des Haushalts können erbracht werden, wenn Personen (noch) keinen Pflegegrad oder Pflegegrad 1 haben und nicht mehr in der Lage sind, ihren Haushalt in allen Bereichen selbständig zu führen.

Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

1. Sozialhilfegrundantrag
2. Einkommensnachweise aller erzielten Einkünfte einschließlich die des Partners

  • Renten (bitte auch die Postrentennummer mitteilen – 17-stellige Nummer, zu finden auf dem Erstbescheid der Rente
  • Löhne/Gehälter
  • Krankengeld
  • Leistungen Jobcenter
  • Sonstige Einkommen

3. Vermögensnachweise

  • Girokontoauszüge der letzten drei Monate
  • Geldanlagen, Bausparverträge
  • Sparbücher
  • Kapitalbildende Versicherungen
  • Sonstiges Vermögen

4. Schwerbehindertenausweis
5. Betreuerausweis oder Vollmacht
6. ggf. Scheidungsurteil und Unterhaltsregelungen
7. Police der Hausrat- und Haftpflichtversicherung mit aktuellem Zahlungsnachweis
8. Bescheid über Pflegegrad
9. Vertrag mit Pflegedienst oder stationärer Einrichtung

Ggf. zusätzlich für den Partner, der in der Häuslichkeit verbleibt:

1. Bei Mietverhältnis

  • Mietvertrag mit letztem Mietänderungsschreiben und letzter Betriebskostenabrechnung
  • Sonstige Kosten (z.B. für Heizung und Warmwasser, soweit nicht in Miete enthalten)

2. Bei Wohneigentum

  • Grundbuchauszug
  • Darlehensverträge mit letztem Jahreskontoauszug
  • Angaben zur Warmwasserbereitung (Erwärmung über Heizungsanlage oder Boiler)
  • Gebührenbescheid Trink- / Abwasser
  • Gebührenbescheid Abfallentsorgung
  • Bescheid über Grundsteuer
  • Kosten für Schornsteinfeger
  • Kosten der Heizungswartung
  • Police der Gebäudeversicherung mit aktuellem Zahlungsnachweis
  • Sonstige Belastungen