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Jeden kann es unerwartet und unvorhersehbar treffen, plötzlich nicht mehr in der Lage zu sein, für sich selbst zu sorgen und Persönliches eigenständig zu erledigen.
Mit einer Vollmacht können eine oder mehrere Personen bevollmächtigt werden, die eigenen Angelegenheiten zu regeln.
Die Vollmacht bezieht sich auf konkrete Aufgabenbereiche, beispielsweise die Unterstützung in gesundheitlichen, finanziellen oder Behördenangelegenheiten.
Voraussetzung ist, volles Vertrauen zur bevollmächtigten Person zu haben und bei der Erstellung geschäftsfähig zu sein.
Es ist möglich, die Vollmacht in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen zu lassen.
Die Betreuungsverfügung ist eine weitere Vorsorgemöglichkeit. Mit dieser Verfügung wird bestimmt, welche Person des Vertrauens zur Betreuerin oder zum Betreuer bestellt wird.
Die Betreuungsverfügung entfaltet nur dann ihre Wirkung, wenn eine rechtliche Betreuung tatsächlich erforderlich ist.
Eine Patientenverfügung ist eine persönliche Willenserklärung im Voraus und bezieht sich auf die Anwendung medizinischer Maßnahmen. Sie trifft Aussagen dazu, in welchen konkreten Krankheitssituationen welche Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden.
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