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Der Landkreis Havelland ist Schulträger des Oberstufenzentrums Havelland mit seinen drei Schulstandorten in Friesack, Rathenow und Nauen.
An den Schulstandorten Friesack und Rathenow werden neben den (Berufs-)SchülerInnen mit Wohnsitz im näheren Umfeld auch (Berufs-)SchülerInnen aus anderen Landkreisen des Landes Brandenburg und auch aus anderen Bundesländern unterrichtet.
Vor Beginn der Nutzung:
Diese Formulare werden unbedingt benötigt, um die reibungslose Ankunft im Wohnheim vorzubereiten.
Während der Nutzung:
Diese Satzung regelt die Nutzungsbestimmungen und die Gebührenpflicht für die Nutzung der Wohnheime.
Hausordnung für das Wohnheim in Rathenow
Kenntnisnahme der Hausordnung für das Wohnheim Rathenow
Hausordnung für das Wohnheim in Friesack
Kenntnisnahme der Hausordnung für das Wohnheim Friesack
Die Hausordnung legt die Rahmenbedingungen für das Verhalten in den Wohnheimen und auf dem zugehörigen Außengelände fest. Diese gilt für alle Nutzenden bzw. Gäste und muss von ihnen verbindlich anerkannt werden.