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Bevor Sie zum Antragsformular gelangen, möchte ich Sie über die verschiedenen Genehmigungs- bzw. das Bauanzeigeverfahren informieren:
Die Folgenden Genehmigungen können nur zusammen mit dem Baugenehmigungsverfahren beantragt werden:
Hierfür kommt nur eine Bauvoranfrage (Vorbescheid gem. § 75 BbgBO) mit der entsprechenden Fragestellung in Betracht. Bei positivem Prüfergebnis wird im Bescheid die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung in Aussicht gestellt.
Die amtsfreien Gemeinden/Städte und Ämter sind als Sonderaufsichtsbehörden für den Vollzug der örtlichen Bauvorschriften und der planungsrechtlichen Festsetzungen bei genehmigungsfreien Vorhaben zuständig (§ 53 BbgBO) . Dies gilt insbesondere für folgende Anträge: