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Mit dem Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG) wird den Landkreisen und kreisfreien Städten die pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe übertragen, für ihr Gebiet eine Schulentwicklungsplanung aufzustellen und fortzuschreiben. Gemeinden, Ämter und Schulverbände können einen Schulentwicklungsplan für die von ihnen getragenen Schulen aufstellen.
Nach Auffassung des für Bildung zuständigen Ministeriums handelt es sich bei der Schulentwicklungsplanung der Landkreise und kreisfreien Städte nicht um eine Maßnahmeplanung, sondern um eine Orientierungsplanung, die für die kreisangehörigen Schulträger keine unmittelbare Bindungswirkung entfaltet.
Die Schulentwicklungsplanung soll für einen Zeitraum von 5 Jahren (Planungszeitraum) aufgestellt und beschlossen werden.
Die aktuell gültige Schulentwicklungsplanung des Landkreises Havelland bis zum Schuljahr 2021/22 wurde im Mai 2017 vom Kreistag beschlossen (Kreistagsbeschluss vom 08.05.2017, Beschlussnummer BV 0253/17) und im Januar 2018 vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport genehmigt.
§ 102 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG)