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„Unser Dorf hat Zukunft“ ist ein traditionsreicher Wettbewerb, der seit 1961 in fast allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt wird.
Grundlegend hierfür sind die Austragungen in den Bundesländern und den Landkreisen, welche gestaffelt in den Vorjahren stattfinden.
Hier findet sich eine einmalige Chance für Dorfgemeinschaften, ihr jahrelanges gemeinsames Engegemant sowie die Liebe zu ihrem Heimatort präsentieren zu können. Die Umsetzung kreativer und innovativer Entwicklungasansätze werden gewürdigt und der Erfahrungsaustausch wird gefördert. Außerdem wird den Bewohnern die Möglichkeit gegeben der Jury zu zeigen, wie sie aktiv an der struktuellen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung ihres gemeinsamen Lebensumfeldes beteiligt sind.
Die Wettbewerbsvorraussetzungen sowie die Grundsätze der Bewertung entnehmen Sie bitte folgenden Dateien:
Offizieller Aufruf durch den Landrat zum Download
Flyer zum 12. Kreiswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" zum Download: Druckversion Digitalversion
Gern können sich interessierte Dörfer bei der Auftaktveranstaltung des 12. Landeswettberbes erste Einblicke bezüglich der Austragung dieses Wettbewerbes verschaffen. Die Onlineveranstaltung findet im Rahmen des Forum ländlicher Raum-Netzwerk Brandenburg am 05.03.2024 von 16.30 Uhr bis 19.00 Uhr statt. Eine Programmübersicht sowie den Anmeldelink finden Sie hier.
Die Kreisverwaltung wird ebenfalls eine kostenlose und unverbindliche Informationsveranstaltung durchführen. Hierzu geladen sind alle interessierten Dörfer, die mehr zu dem Wettbewerb erfahren möchten. Detaillierte Informationen, Erfahrungsberichte aus Sicht der Jurymitglieder sowie ehemaliger Teilnehmer, aber auch die Beantwortung offener Fragen und Inspirationen werden an diesem Tag besprochen.
Diese Veranstaltung findet am 16.04.2024 im Großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung (Raum 225) in der Goethestr. 59/60 in 14641 Nauen statt. Um Voranmeldung wird bis zum 09.04.2024 bei Frau Bahr (Kontakt siehe unten) gebeten.
Auch nichtplatzierte Dörfer erhalten in jedem Fall eine Aufwandsentschädigung.
Weiterhin ist die Vergabe von Sonderpreisen möglich: