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Blindenhilfe gemäß § 72 SGB XII wird geleistet
Die Erblindung ist nachzuweisen durch einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“.
Gleichartige Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften und Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden auf die Blindenhilfe angerechnet.
Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
1. Sozialhilfegrundantrag
2. Einkommensnachweise aller erzielten Einkünfte einschließlich die des Partners
3. Vermögensnachweise
4. Schwerbehindertenausweis
5. Betreuerausweis oder Vollmacht
6. ggf. Scheidungsurteil und Unterhaltsregelungen
7. Police der Hausrat- und Haftpflichtversicherung mit aktuellem Zahlungsnachweis
8. Kosten der Unterkunft
Landkreis Havelland
- Sozialamt - / Haus 2
Friedrich-Ebert-Ring 92b
14712 Rathenow