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Als Wahltermin für die Hauptwahl der Landrätin oder des Landrates hat das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Sonntag, den 26. Mai 2024, und als Tag für eine möglicherweise erforderliche Stichwahl Sonntag, den 9. Juni 2024, festgesetzt: eine Stichwahl würde demnach zusammen mit der Europa- und Kommunalwahl stattfinden. Gewählt wird jeweils in der Zeit von 8 bis 18 Uhr.
Mit der Wahlbekanntmachung ruft Kreiswahlleiter Nils Ahrens zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Dies sollte möglichst frühzeitig geschehen, spätestens aber bis Donnerstag, den 21. März 2024, 12 Uhr. Dann endet die Einreichungsfrist. "Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Daneben können Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen auch gemeinsam einen Wahlvorschlag als Listenvereinigung einreichen", heißt es in der Bekanntmachung.
Die Voraussetzungen für die Benennung als Bewerberin oder Bewerber, das Verfahren zur Aufstellung von Bewerbern, unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung vom Erfordernis von Unterstützungsunterschriften besteht und wie die gegebenenfalls erforderlichen Unterstützungsunterschriften beizubringen sind - all das wird in der Bekanntmachung des Kreiswalleiters zur Wahl der Landrätin oder des Landrates des Landkreises Havelland erläutert.
Der Kreiswahlausschuss wird am Mittwoch, dem 27. März 2024, ab 16:30 Uhr in öffentlicher Sitzung im Haus I der Kreisverwaltung, im Großen Sitzungssaal, über die Zulassung der Wahlvorschläge beschließen.
Hier finden Sie die Formulare für die Landratswahl 2024:
https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/aufstellung-von-wahlvorschlaegen/