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Personen, die durch Untersuchung ihres behandelnden Arztes mittels einer PCR-Abstrichdiagnostik positiv auf das SARS-Cov-2- Virus getestet wurden, müssen laut Infektionsschutzgesetz durch den Arzt bzw. das untersuchende Labor der Gesundheitsbehörde gemeldet werden. Bis auf weiteres erhalten sie nach Eingang des Laborbefundes vom Gesundheitsamt eine schriftliche Bestätigung, durch dessen Vorlage in einer Apotheke der elektronische Impf- und Genesenennachweis aktualisiert werden kann. Dies könnte auch künftig für Auslandsreisen von Bedeutung sein.