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Für einen volljährigen Menschen kann aufgrund einer Krankheit oder Behinderung eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden, wenn er ganz oder teilweise nicht in der Lage ist, seine persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln.
Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung ist auf eigenen Wunsch oder durch die Anregung Dritter möglich.
Das zuständige Betreuungsgericht prüft im Betreuungsverfahren, ob eine Betreuung notwendig ist und wer als Betreuerin oder Betreuer in Frage kommt. Es wird auch überlegt und abschließend in einem Gerichtsbeschluss festgelegt, welche Aufgaben einer Betreuerin oder einem Betreuer übertragen werden.
Rechtliche Betreuer/-innen unterliegen der Prüfung vom Betreuungsgericht und haben in den festgelegten Aufgabenbereichen die Wünsche der Betreuten zu berücksichtigen und bei deren Umsetzung rechtlich zu unterstützen.
Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf eine Betreuerin oder ein Betreuer nicht bestellt werden. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, wird die Betreuung beendet.
Eine vorhandene gültige Vollmacht ersetzt meist die rechtliche Betreuung.
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