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Einhaltung der Düngeverordnung

Um unseren Kulturpflanzen ein optimales Wachstum zu ermöglichen und die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Erzeugnissen zu sichern, ist es erforderlich, für ein pflanzengerechtes Nährstoffangebot zu sorgen. Dabei haben die Landwirtschaftsbetriebe eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben zu beachten.

So unterliegen Anwender von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln den Regeln der guten fachlichen Praxis beim Düngen und damit den Anwendungsbestimmungen der Düngeverordnung (DüV). Grundsätzlich darf nur so gedüngt werden, dass die Nährstoffe den Pflanzen zeit- und bedarfsgerecht zur Verfügung stehen und dass Einträge in das Grund- oder Oberflächenwasser vermieden werden. 

Für Landwirtschaftsbetriebe, die Flächen in den sogenannten roten Gebieten (nitratbelastet) bewirtschaften, greifen die weitergehenden Regelungen der Brandenburgischen Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung in belasteten Gebieten (Brandenburgische Düngeverordnung - BbgDüV). 

Werden Wirtschaftsdünger oder Stoffe, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten, in Verkehr gebracht, befördert oder übernommen, dann sind zusätzlich die Bestimmungen der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern(WDüngV) einzuhalten, sowie die damit verbundenen Aufzeichnungspflichten nach der Verordnung über Aufzeichnungs- und Meldepflichten beim Inverkehrbringen und der Übernahme von Wirtschaftsdünger (WDüngMeldeV BB).  

Die Düngebehörde des Landkreises ist zuständig für die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben auf dem Gebiet des Düngerechtes. Zu ihren Aufgaben gehören Betriebskontrollen von landwirtschaftlichen Unternehmen unter fachrechtlichen Aspekten, CC-Kontrollen nach vorangegangener Risikoanalyse oder nach dem Zufallsprinzip, sowie anlassbezogene Vorortkontrollen.

Auch die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach Düngeverordnung fällt in die Zuständigkeit der Düngebehörde.

Umfangreiche Informationen zum Thema Bodenschutz und Düngung finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).

Unter folgendem Link:

Bodenschutz und Düngung | LELF (brandenburg.de) 

kann man sich zu den verschiedenen Regelungen informieren, erhält Hinweise zur Düngung und hat die Möglichkeit, Formblätter und kostenlos zur Verfügung gestellte Software zu nutzen.

 

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