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Batterieentsorgung/Lithiumbatterien

Geben Sie Geräte-Altbatterien/-Altakkus zum Beispiel kostenfrei bei den Sammelstellen der Vertreiber (Händler) ab. Sie leisten dadurch einen wertvollen Beitrag für eine saubere Umwelt sowie mehr Ressourcenschonung.  Batterien können überall dort abgegeben werden, wo Batterien verkauft werden. Dafür stehen in den Geschäften grüne Sammelboxen bereit.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.grs-batterien.de und unter Telefon 0180/580 50 30.
 

    Das Batteriegesetz unterscheidet zwischen fünf grundlegenden Arten von Batterien:

    Fahrzeugbatterien / Starterbatterien / Autobatterien sind Batterien o die für die Versorgung des Anlassers, o der Beleuchtung, o der Zündung mit elektrischer Energie ausgelegt sind und o die auch in Fahrzeugen, anderen Verkehrsmitteln oder Maschinen unterstützend oder als Ersatz eingesetzt werden können Beim Handel mit Fahrzeugbatterien gilt ein Pfandsystem.

    LV-Batterien für leichte Verkehrsmittel sind Batterien o die gekapselt sind, o maximal 25kg wiegen, o für die Traktion von Radfahrzeugen ausgelegt sind, die ausschließlich von einem Elektromotor oder von einer Kombination aus Motor- und Muskelkraft angetrieben werden können, einschließlich typgenehmigter Fahrzeuge der Klasse L, und bei denen es sich nicht um Traktionsbatterien handelt

    Industriebatterien sind Batterien o die speziell für industrielle Verwendungszwecke konstruiert, o die für industrielle Zwecke bestimmt sind, nachdem sie einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder Wiederverwertung unterzogen wurden, o jede andere Batterie mit einem Gewicht von mehr als 5kg, bei der es sich nicht um eine LV-Batterie, eine Traktionsbatterie oder eine Starterbatterie handelt

    Traktionsbatterien / Antriebsbatterie / Zyklenbatterie sind Batterien, o die speziell für die Bereitstellung von elektrischer Energie für den Antrieb von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen der Klasse L und mit einem Gewicht von mehr als 25kg ausgelegt sind, oder o für die Bereitstellung von elektrischer Energie für den Antrieb von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen der Klasse M, N, O ausgelegt sind

    Gerätebatterien sind alle Batterien, die o versiegelt sind, o maximal 5kg wiegen, o nicht speziell für industrielle Verwendungszwecke konzipiert sind, o bei denen es sich weder um Traktionsbatterien, noch Batterien für leichte Verkehrsmittel, noch Starterbatterien handelt In diese Typklasse fallen die meisten kleinen Batterien, die in der Regel frei im Handel erhältlich sind, wie beispielsweise in den Standards AA (Mignon), AAA (Micro), 9-Volt-Block, C (Baby), D (Mono) oder Knopfzelle.
    Händler müssen für separat angebotene Fahrzeugbatterien (Autobatterien, Starterbatterien) ein Pfand in Höhe von aktuell EUR 7,50 inkl. Umsatzsteuer von Endnutzern erheben. Dieses wird dann bei Rückgabe einer entsprechenden Altbatterie erstattet. Auf diese Weise will man vermeiden, dass solche, in der Regel säurehaltigen, Batterien nicht zurückgegeben, sondern angesichts der häufig enthaltenen Bleianteile nicht umwelt- und gesundheitskonform entsorgt werden.

    Der jeweilige Vertreiber kann optional zusammen mit der Batterie eine Pfandmarke ausgeben und bei der Rückgabe zurückverlangen. Die Rückgabe der Altbatterie muss vom Endnutzer ansonsten nicht beim damaligen Verkäufer erfolgen, sondern kann überall dort stattfinden, wo auch neue Fahrzeugbatterien angeboten werden. In diesem Fall muss der zurücknehmende Händler eine Quittung über die angenommene Batterie ausstellen. Wurde die neue Autobatterie im Versandhandel erworben, kann mit dieser Quittung dann auch ohne direkte, physikalische Rückgabe einer entsprechenden Altbatterie das Pfand eingefordert werden.

    HINWEIS: Die Pfandpflicht gilt nicht für Autobatterien, welche zum Zeitpunkt der Abgabe an Endnutzer fest in einem Fahrzeug montiert sind.

 

Rechte und Pflichten von Verbrauchern

Privathaushalte haben nach dem Batteriegesetz eine Reihe neuer Rechte, aber auch Verpflichtungen. Alte Batterien können unentgeltlich in der Nähe zurückgegeben werden. Neben den kommunalen Wertstoffhöfen (für alle Batterietypen) stehen dazu mittlerweile bundesweit über 150.000 Sammelstellen im Handel zur Verfügung, welche praktisch flächendeckend die Rückgabe von Gerätealtbatterien ermöglichen.

Verbraucher haben aber auch Pflichten: So dürfen sie alte Batterien und Akkumulatoren bzw. batteriehaltige Geräte nicht mehr im Hausmüll entsorgen. Dies wird auch durch das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf Batterien bzw. Elektrogeräten angezeigt.

Stattdessen müssen diese bei einer Sammelstelle des ÖrE, des Gemeinsamen Rücknahmesystems (GRS) oder eines herstellereigenen Rücknahmesystems (hRS) abgegeben werden.

ACHTUNG! Auch beim Transport oder Versand durch private oder gewerbliche Endnutzer unterliegen Lithium-haltige Altbatterien oft den Anforderungen des deutschen und internationalen Gefahrgutrechts (GGBefG, ADR), das bestimmte Voraussetzungen, Einschränkungen und Kennzeichnungen vorgibt!