Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen. Sie können die Datenschutzeinstellungen anpassen oder allen Cookies direkt zustimmen. Zur Datenschutzerklärung
Nur für die Funktionsweise der Seite erforderliche Cookies zulassen. Einige Cookies sind notwendig, um Ihnen die grundlegenden Funktionen dieser Webseite bereitzustellen und können daher nicht deaktiviert werden.
Wir nutzen auf unserer Internetseite das Open-Source-Software-Tool Matomo. Das Tool verwendet Cookies mit denen wir Besuche zählen können. Diese Textdateien werden auf Ihrem Computer gespeichert und machen es uns möglich, die Nutzung unserer Webseite zu analysieren. Ihre IP-Adresse ist für uns eine anonyme Kennung; wir haben keine technische Möglichkeit, Sie damit als angemeldeten Nutzer zu identifizieren. Sie bleiben als Nutzer anonym.
Wenn Sie mit der Auswertung Ihrer Daten einverstanden sind, dann aktivieren Sie bitte diesen Cookie.
In dem Zeitraum vom 23. bis 26. Mai 2019 werden in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Abgeordneten des Europaparlamentes gewählt. Für die Bundesrepublik Deutschland ist durch die Bundesregierung der Wahltag für die neunte Direktwahl des Europäischen Parlamentes auf den 26. Mai 2019 bestimmt worden. In der Zeit von 8 bis 18 Uhr entscheiden die in der Bundesrepublik wahlberechtigten Deutschen und Unionsbürger mit ihrer Stimmabgabe über die insgesamt 96 Abgeordneten des Europäischen Parlamentes, deren Sitze auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen. Das Parlament der Europäischen Union ist die Vertretung von derzeit über 500 Millionen Menschen und hat seinen Sitz in Straßburg.
Die Abgeordneten des mit Beginn der 9. Wahlperiode regulär über 750 Sitze verfügenden Europäischen Parlamentes werden für fünf Jahre gewählt, wobei in der Bundesrepublik Deutschland jeder Wähler eine Stimme hat. Gewählt wird nach dem Verhältniswahlrecht. Die in der Bundesrepublik Deutschland zuletzt geltende Drei-Prozent-Sperrklausel wurde vom Bundesverfassungsgericht im Februar 2014 für verfassungswidrig und nichtig erklärt.