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Registrierung von Berufsbetreuern

Für die Tätigkeit als berufliche Betreuerin oder Betreuer ist seit dem 1. Januar 2023 eine Registrierung bei der Betreuungsbehörde erforderlich.

Verantwortlich ist die Betreuungsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Sitz der Betreuerin oder des Betreuers befindet oder errichtet werden soll. Ist kein Sitz vorhanden oder geplant, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz.

Für nähere Angaben zum Registrierungsverfahren steht dieses Merkblatt zur Verfügung.

Antragsteller können sich im Vorfeld bei der Betreuungsbehörde telefonisch beraten lassen.

 

Weiterführende Informationen

Merkblatt für Neubetreuer                             

Antrag auf Registrierung für Neubetreuer  

Informationspflichten DS-GVO Eignung Betreuer