Landkreis & Verwaltung
Arbeit & Leben
Wirtschaft & Verkehr
Umwelt & Landwirtschaft

Veröffentlichung von Veräußerungen land- und forstwirtschaftlicher Flächen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG)

Hintergrund

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) hat das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Havelland über die Genehmigung der Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen mit einer Größe von über 2 ha zu entscheiden.

Ergibt eine erste Prüfung der hergereichten Unterlagen, dass eine Genehmigung nach GrdstVG notwendig ist, werden die Daten hier veröffentlicht.

Meldet ein erwerbsbereiter und aufstockungsbedürftiger Landwirt Interesse an den Flächen an, wird weiter geprüft, ob ggf. ein siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht zugunsten des Landwirts herbeizuführen oder die Genehmigung zu versagen ist.

Aktuelle Flächen

Aktenzeichen

Gemarkung

Flur

Flurstück

Größe

Nutzungsart

 

GV 47/25

Hohennauen

11

10

4129

Wald

2

 

Hohennauen

11

16

5647

Wald

2

 

Hohennauen

11

21

17850

Wald

2

GV 48/25

Grünefeld

4

75

8470

Gehölz

2

 

Paaren im Glien

1

7

24890

Wald

2

GV 49/25

Garlitz

8

52

25280

Ackerland

2

GV 50/25

Rathenow

11

11

24179

Grünland

1

 

Rathenow

11

75

68

Brachland

1

 

Rathenow

11

86

2060

Grünland

1

 

Rathenow

11

101

7330

Gewässer, Grünland

1

 

Rathenow

11

149

485

Unland

1

GV 51/25

Göttlin

1

105

5589

Ackerland, Grünland

2

 

Göttlin

1

125

24862

Ackerland, Grünland

2

 

Göttlin

1

358

40483

Ackerland, Grünland, Unland

2

 

Göttlin

1

371

1938

Ackerland

2

 

Göttlin

7

40

27114

Ackerland

2

 

Göttlin

8

41

9772

Grünland

2

Erläuterung der Arten besonderer Veräußerungen:

  • 1 -  Die Ausübung des Vorkaufsrechtes nach dem Reichssiedlungsgesetz ist nach aktuellem Stand der Prüfung möglich.
  • 2 -  Die Ausübung des Vorkaufsrechtes nach dem Reichssiedlungsgesetz ist nach aktuellem Stand der Prüfung nicht möglich. Bei bestehendem Erwerbsinteresse wird die  Veräußerung nach entsprechender Prüfung versagt und die Flächen verbleiben im Eigentum des Veräußerers.     

                         

 

Interesse?

Sie führen einen Land- / oder Forstwirtschaftlichen Betrieb und haben Interesse an hier veröffentlichten Flächen?

Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 28.03.2025 mit.

Ihre Interessensbekundung muss unter Angabe das Aktenzeichens, Ihrer Kontaktdaten, Daten der Fläche/n (Gemarkung, Flur, Flurstück) noch folgende Angaben enthalten:

  1. Der Erwerb dieser Fläche ist für Ihren Betrieb dringend , weil: z.B. Arrondierung, Aufstockung Eigentumsflächen, Sicherstellung/Stabilisierung Futtergrundlage, weitere Fruchtfolge, etc.
  2. Bitte machen Sie Angaben zu den bestehenden betriebseigenen- und gepachteten Flächenanteilen in Prozent.
  3. Beschreiben Sie die Lage der für Sie interessanten Flächen zu Ihrem Betrieb und den Bestandsflächen.

Bitte Beachten Sie,

  • Interessenbekundungen, die ohne die vorgenannten Angaben erfolgen, können im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung finden.
  • Durch die Interessenbekundung entsteht kein Anspruch auf den Flächenerwerb.
  • Besonderheiten bei der Veräußerung der Flächen werden durch entsprechende Nummern gekennzeichnet. Die Bedeutung der Nummern können Sie der Legende entnehmen.
  • Ihre ernsthafte Erwerbsbereitschaft und Erwerbsfähigkeit werden Sie im Falle der Ausübung eines Vorkaufsrechts belegen müssen (z.B. durch eine Bestätigung Ihrer Bank, die Ihnen ausreichende Solvenz oder einen Kredit attestiert).
  • Der Kaufpreis würde sich im Falle der Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts um 15% (doppelte Grunderwerbssteuer und Verwaltungskosten) gegenüber dem ursprünglichen Kaufpreis erhöhen.
  • Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach DSGVO

Ansprechpartner