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In der Regel ist für die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen und Einrichtungen eine Genehmigung erforderlich. Für die Beseitigung baulicher Anlagen besteht in der Regel eine Anzeigepflicht.
Es wird unterschieden nach:
Nicht genehmigungs- bzw. anzeigepflichtige Vorhaben sind geregelt in:
Falls Sie sich über Einzelfragen der Genehmigungsfähigkeit oder des Genehmigungsbedürfnisses Ihres Vorhabens nicht sicher sind, lassen Sie sich
vom Bauordnungsamt helfen.