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Zur Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von CO2 und anderen Treibhausgasen auf Deponien wird für die Deponie Schwanebeck eine zweckgebundene Zuwendung auf der Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz und §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften gewährt.
Diese Förderungen wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.
Die Zuwendung wird in Form der Anteilsfinanzierung in Höhe von 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss gewährt und dient der Finanzierung der Maßnahme Deponie Schwanebeck, Sicherung des Altkörpers in Nauen, Schwanebecker Weg 25.