Abs. 5 ausgeschlossene Stoffe der öffentlichen Abfallentsorgung überlässt; 3. entgegen § 5 Abs. 1 dem Anschlusszwang nicht nachkommt; 4. entgegen § 5 Abs ... verwertbare Abfälle, 3. Klärschlamm, 4. Metalle, haushaltstypischer Schrott, 5. Bau- und Abbruchabfälle, 6. Elektro- und Elektronikaltgeräte, 7. geringe Mengen ... gilt auch für kompostierbare Kunststoffbeutel und kompostierbare Anlage 1 5 Kaffeekapseln, da diese für die Verarbeitung in der Anlage zur Herstellung