werden folgende Aufgaben wahrgenommen Federführende Koordinierung der Stellungnahmen der Fachämter des Landkreises als Träger öffentlicher Belange für g ... en der Gemeinden Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung nach § 33 BauGB Beratung der Ämter/Gemeinden, Planungsbüros, Investoren
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