zählt auch das Grillen) außerhalb einer von den Forstbehörden genehmigten Feuerstelle, das Rauchen sowie der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen ... n Waldparkplätzen gestattet. Kraftfahrzeuge nicht über trockenem Gras abstellen, heiße Fahrzeugteile, wie zum Beispiel der Katalysator, können als Zündquelle
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